Lobbyverband des Kraftfahrzeuggewerbes kämpft in 
Brüssel für einen Freifahrtschein zur Irreführung der Autokäufer – 
DUH: Energieverbrauchskennzeichnung schützt Verbraucher und wird 
deshalb auch weiterhin kontrolliert
   Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer digitalen Broschüre 
die zehn dreistesten Fälle von Verbrauchertäuschung in der 
Autowerbung veröffentlicht. Sie reagiert damit auf eine Forderung des
Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK) an die 
EU-Kommission, geltende Verbraucherschutzvorschriften zur Angabe von 
Spritverbrauch und CO2-Emissionen zukünftig nicht mehr beachten zu 
müssen.
   Nach einer seit 2004 geltenden Verbraucherschutzvorschrift müssen 
nicht nur für Elektrogroßgeräte, sondern auch in der Autowerbung 
korrekte und deutliche Angaben zu Energieverbrauch und CO2-Ausstoß 
gemacht werden. Die deutsche Automobilwirtschaft ist von Anfang an 
gegen diese Vorgabe Sturm gelaufen. Nachdem es ihr nicht gelungen 
ist, die Kennzeichnungsvorschrift zu verhindern, versuchen deutsche 
Autohersteller inzwischen, von den insgesamt immer noch zu hohen 
Verbräuchen abzulenken, indem sie falsche Angaben machen, neue 
Energieeffizienzklassen erfinden, die vorgeschriebenen Informationen 
in der Werbung verstecken oder die Angaben ganz verweigern.
   Eine besonders unrühmliche Rolle spielt dabei der ZdK. Er kämpft 
seit Jahren verbissen dagegen an, dass das Kfz-Gewerbe 
Verbraucherschutzgesetze einzuhalten hat. Anstatt seine Mitglieder 
bei der Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen zu 
unterstützen und sie korrekt zu beraten, wie sie die Kunden vor der 
Kaufentscheidung korrekt über die Folgekosten und Klimabelastungen 
des Neufahrzeugs informieren müssen, fordert der Verband von der 
EU-Kommission einen Schutz der Automobilbranche vor weiteren 
Kontrollen.
   „In vielen hundert von der DUH initiierten Gerichtsentscheidungen 
bis hinauf zum Bundesgerichtshof wurde die Automobilwirtschaft zur 
korrekten Angabe von Spritverbrauch und Klimagasemissionen 
verurteilt. Doch anstatt Recht und Gesetz zu beachten und ehrliche 
Angaben zum Spritverbrauch zu machen, bedrängt der Lobbyverband des 
Kfz-Gewerbes nun EU-Kommissar Cañete, zukünftig bei Rechtsverstößen 
nicht mehr von Verbraucherschutzorganisationen kontrolliert werden zu
können“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Mit diesem 
Vorstoß versuche die Automobilwirtschaft erneut, die Klimaschutzziele
der EU zu unterlaufen, die mit der geltenden Regelung zur korrekten 
Kennzeichnung des Energieverbrauchs die Entwicklung und den Absatz 
verbrauchsarmer Fahrzeuge stimulieren will.
   Ganz anders als das Sprachrohr der Pkw-Händler verlautbaren lässt,
ist die Rechtslage eindeutig. Die Angaben müssen auch bei flüchtigem 
Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben
sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Dem Verbraucher soll hier 
kein Such- und Ratespiel zugemutet werden. Im Internet muss 
spätestens bei den Motorisierungsangaben auch über Spritverbrauch und
CO2-Ausstoß informiert werden. Dies gilt auch für Werbeauftritte auf 
Facebook.
   Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: „Ein Gesetz,
das nicht kontrolliert wird, ist wirkungslos. Leider sind die für die
Marktkontrolle zuständigen Landesbehörden hoffnungslos unterbesetzt 
und scheuen den Konflikt mit der übermächtigen Automobilwirtschaft. 
Umso wichtiger ist es, dass Verbraucherschutzorganisationen die 
Möglichkeit haben, gegen falsche und fehlende Angaben zum 
Spritverbrauch und CO2-Emissionen rechtlich vorzugehen.“ Die Vorgaben
zur Pkw-Verbrauchskennzeichnung sind ein bedeutendes Klima- und 
Verbraucherschutzinstrument. Mithilfe der zugrundeliegenden 
Richtlinie 1999/94/EG will der europäische Gesetzgeber Verbraucher 
aufklären und sie dadurch zu einem Verbrauchsverhalten bewegen, mit 
dem die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden können.
   Die Broschüre zu den „Top 10 der dreistesten 
Verbrauchertäuschungen“ ist unter http://l.duh.de/kfz10 abrufbar.
Hintergrund:
   Die DUH ist als Umwelt- und Verbraucherschutzverband seit 2004 
anerkannt und in der Liste der klageberechtigten 
Verbraucherschutzverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen. Sie 
hat damit vom Bundesjustizministerium den gesellschaftlichen wie 
juristischen Auftrag, die Einhaltung von Verbrauchergesetzen zu 
überwachen. Die DUH konzentriert sich dabei auf solche mit 
Umweltbezug.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer 
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz 
Mobil: 0175 / 5724833, E-Mail: sauter@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher 
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de 
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
