Ein Rentner aus Düren ist vom Amtsgericht Aachen 
wegen Tierquälerei und illegalem Vogelfang zu einer Geldstrafe von 
4000,- (100 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt worden. Das 
Veterinäramt des Kreises untersagte dem Mann außerdem, weiter Vögel 
auf seinem Grundstück zu halten.
   Das Verfahren gegen den Mann war ins Rollen gekommen, nachdem 
Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord im November 2016 mehrere
verbotene Fanggeräte auf dem Grundstück des Mannes im Stadtteil 
Niederau entdeckt und die Behörden verständigt hatten. Bei einer 
Kontrolle durch die Polizei und das Veterinäramt des Kreises wurden 
mehr als 20 verschiedene Fanggeräte vorgefunden und sichergestellt, 
darunter Netze, Käfigfallen, Schlagfallen, Bügelfallen und mehrere 
große Fangkörbe für Greifvögel. Bei der Durchsuchung des Gartens 
wurden zudem 32 einheimische Singvögel in Käfigen entdeckt und 
beschlagnahmt, darunter 8 Girlitze, 8 Erlenzeisige, 9 Stieglitze, 6 
Gimpel und ein Birkenzeisig. Weiterhin hielt der Rentner einen streng
geschützten Sperber und einen Turmfalken unter tierquälerischen 
Bedingungen in völlig verdreckten Drahtkäfigen. Die Behauptung des 
Mann, einen Teil der bei ihm beschlagnahmten Vögel selbst gezüchtet 
zu haben, wurde von einem Gutachter eindeutig widerlegt.
   Das Urteil ist rechtskräftig und wird vom Komitee gegen den 
Vogelmord begrüßt. „Auch wenn der mögliche Strafrahmen bei weitem 
nicht ausgeschöpft wurde, hoffen wir, dass die Verurteilung andere 
Täter abschreckt“, so Alexander Heyd, Geschäftsführer des Komitees. 
Laut Komitee werden jedes Jahr mehrere Dutzend Fälle von illegalem 
Singvogelfang in Deutschland bekannt. In den meisten Fällen gelingt 
es den Behörden nicht, die Täter zu ermitteln.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P und Kontakt für weitere Informationen: 
Komitee gegen den Vogelmord e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Axel
Hirschfeld: Tel.: 0228/665521, Email: komitee@komitee.de),
VIDEO: Videomaterial vom illegalen „Fanggarten“ in Düren haben wir 
bei YouTube hochgeladen: https://youtu.be/3bHYRoZug3o
Original-Content von: Komitee gegen den Vogelmord e. V., übermittelt durch news aktuell
