Ein Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes 
Nordrhein-Westfalen ist heute vor dem Amtsgericht Ahlen (Westfalen) 
wegen des Aufstellens einer illegalen Habichtfalle zu 3.500 EUR 
Geldstrafe verurteilt worden. Mitglieder des Komitees gegen den 
Vogelmord hatten den Mann im August 2015 bei Albersloh unweit der 
Falle mit einem toten Vogel in der Hand beobachtet und die Polizei 
informiert.
   „Nach dem nun gesprochenen Urteil fällt es uns schwer, den 
Landesjagdverband noch als Partner im Kampf gegen die illegale 
Greifvogelverfolgung ernst zu nehmen“, so Komitee-Pressesprecher Axel
Hirschfeld. Alleine in den ersten fünf Monaten des Jahres 2016 haben 
die Vogelschützer bundesweit mehr als 50 Fälle illegaler 
Greifvogelverfolgung dokumentiert, ein Fünftel davon in NRW. Neben 
Tauben- und Hühnerhaltern sind in vielen Fällen Jäger unter den 
mutmaßlichen Tätern.
   Nach Aussage des Komitees gegen den Vogelmord stellte sich bei der
Verhandlung heraus, dass der Revierinhaber des Gebietes der ehemalige
Jagd- und Bauernpräsident Constantin Freiherr Heeremann von Zuydtwyck
ist. Ob Heereman von dem illegalen Greifvogelfang wusste, war nicht 
Gegenstand der Verhandlung.
   Die Verteidigung des Jägers hat angekündigt, Berufung gegen das 
Urteil einzulegen.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P., weitere Informationen und Bildmaterial: Alexander Heyd, 
Komitee gegen den Vogelmord, an der Ziegelei 8, 53127 Bonn, 
Tel. 0228/6655221 oder 0172/22191542
