Landesregierung schwächt ursprünglich geplante 
Verordnung erheblich ab und lässt Kaminöfen ohne Filter weiterhin bei
Feinstaubalarm die Luft verschmutzen – Deutsche Umwelthilfe fordert 
generelles Nutzungsverbot für Öfen ohne wirksame Abgasreinigung – 
Behörden sind aufgefordert, Regelung zu kontrollieren und Verstöße zu
sanktionieren
   Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die drastisch 
abgeschwächten Vorgaben für sogenannte „Komfortkamine“ in Stuttgart, 
die am 31.1.2017 vom Ministerrat des Landes Baden-Württemberg 
beschlossen wurden. Die Verordnung verfehlt ihr Ziel, für saubere 
Luft in Stuttgart zu sorgen. Denn alle neueren Öfen, die seit dem 
1.1.2015 errichtet wurden, erhalten pauschal einen Freibrief und sind
vom Nutzungsverbot ausgenommen. Im ursprünglichen Entwurf war 
vorgesehen, dass Kaminöfen bei Feinstaubalarm nur dann genutzt werden
dürfen, wenn diese mit einem Filter ausgestattet sind.
   „Abermals knickt die Politik vor den Interessen der Ofenindustrie 
ein und verliert dabei das Ziel, für saubere Luft zu sorgen, aus den 
Augen. Noch im Januar hat sich das zuständige Verkehrsministerium in 
einer Stellungnahme klar gegen weitere Ausnahmen ausgesprochen – 
insbesondere auch gegen eine pauschale Ausnahme für neue Kaminöfen, 
welche vehement von den Industrieverbänden gefordert wurde. Innerhalb
weniger Wochen scheint es in dem von Winfried Hermann geführten Haus 
zu einem lobbygetriebenen, nicht nachvollziehbaren Sinneswandel 
gekommen zu sein“, kritisiert Jürgen Resch, 
DUH-Bundesgeschäftsführer.
   „Komfortkamine“, also Einzelraumfeuerungen wie Kaminöfen, müssen 
die Staub-Grenzwerte lediglich auf dem Prüfstand einhalten. Analog 
zum Pkw-Bereich besteht auch bei Öfen das Problem, dass in der 
Realität deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen werden als vom 
Hersteller angegeben. Selbst neuere Öfen, welche die seit 2015 
bundesweit geltenden Grenzwerte einhalten, sind daher nicht 
emissionsarm. Sie produzieren im Vergleich zu einem alten 
Dieselfahrzeug ein Vielfaches mehr Feinstaub und verschmutzen die 
Luft.
   „Die Bewohner Stuttgarts sind von Dieselabgasen und Feinstaub 
gebeutelt. Es müssen daher endlich wirksame Einfahrverbote für 
Diesel-Pkw und Nutzungsverbote für schmutzige Öfen her. Bereits die 
ursprünglich geplanten Vorgaben für „Komfortkamine“ waren nicht 
sonderlich ambitioniert. Durch die zusätzliche Ausnahmeregelung ist 
die Verordnung nun vollends verwässert. So kann die Luftqualität in 
der Feinstaub- und Stickstoffdioxidhauptstadt Deutschlands nicht 
verbessert werden“, betont Resch.
   Deutschlands Nachbarstaaten gehen konsequenter vor: Im 
österreichischen Graz dürfen bei hohen Feinstaubwerten keine 
Kaminöfen mehr genutzt werden – unabhängig davon, ob diese neu oder 
alt sind. Im polnischen Krakau sollen Feuerungsanlagen für 
Festbrennstoffe wie Holz oder Kohle ab Herbst 2019 komplett verboten 
werden. Die DUH fordert, die Nutzung von Kaminöfen in Regionen mit 
hoher Feinstaubbelastung komplett zu verbieten bzw. diese auf Anlagen
mit wirksamer Emissionsminderungstechnik zu beschränken.
   Neben den zahlreichen Ausnahmeregelungen bemängelt die DUH, dass 
die in Stuttgart geplanten behördlichen Kontrollen des 
Nutzungsverbots unzureichend sind und Verstöße keine unmittelbaren 
Sanktionen zur Folge haben. Weiterhin ist die Landesverordnung auf 
Stuttgart beschränkt: Damit bleiben Regionen oder Städte wie Tübingen
außen vor, die ebenfalls eine hohe Feinstaubbelastung durch 
Holzfeuerung aufweisen. Die Landesregierung müsse daher nach Ansicht 
der DUH die rechtlichen Möglichkeiten von Kommunen verbessern, 
entsprechende lokale Beschränkungen einzuführen. Laut der 
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) waren 
kleine und mittlere Feuerungsanlagen im Jahr 2014 für 38 Prozent des 
Feinstaubs (PM2,5) in Baden-Württemberg verantwortlich und sind damit
die Hauptquelle feiner Partikel.
   Links: Mehr Informationen zum Thema Holzfeuerung: 
http://www.duh.de/cleanheat/
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
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