Sehr geehrte Damen und Herren,
   wir zeigen an, dass wir Enoch zu Guttenberg presserechtlich 
vertreten. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum 
Klageverfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. 
(BUND) gegen Enoch zu Guttenberg nehmen wir Stellung:
   Enoch zu Guttenberg hatte in der ARD-Sendung „plusminus“ vom 
05.08.2015 unter dem Titel „Der BUND vor der Zerreißprobe“ unter 
anderem geäußert:
   „Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, 
führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die 
gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.“
   Der BUND hat sich der Kritik von Enoch zu Guttenberg um das beste 
Vorgehen zum Verhältnis zwischen Naturschutz und Windkraft nicht 
gestellt. Vielmehr verlangte der BUND sowohl von Enoch zu Guttenberg 
als auch vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) eine strafbewährte 
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Damit sollte sich Enoch 
zu Guttenberg verpflichten, seine Äußerungen künftig nicht mehr zu 
verbreiten. Weder Enoch zu Guttenberg noch der NDR haben diese vom 
BUND bzw. dessen Anwälten vorformulierte strafbewährte Erklärung 
unterzeichnet.
   Der BUND erhob daraufhin gegen Enoch zu Guttenberg und den NDR 
Klage beim Landgericht Hamburg. Enoch zu Guttenberg sollte nach der 
Vorstellung des BUND und den Klageanträgen gerichtlich dazu 
verpflichtet werden, die Aussage zur Verquickung des BUND mit der 
Windindustrie nicht mehr zu äußern. Für jeden Fall der 
Zuwiderhandlung begehrte der BUND ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 
EUR oder eine Ordnungshaft.
   Gegen diese vom BUND eingelegte Klage hat sich Enoch zu Guttenberg
umfassend verteidigt. Überraschend hat der BUND am 31.03.2016, dem 
Abend vor der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht, seine Klage
gegen Enoch zu Guttenberg und den NDR auf Anregung des Gerichts 
zurückgenommen.
   Aufgrund der erdrückenden Beweise sah sich der BUND 
augenscheinlich gezwungen, mit der Klagerücknahme eine noch größere 
Blamage zu verhindern. Damit bringt der BUND offensichtlich zum 
Ausdruck, dass es zahlreiche Verquickungen dieses Verbandes mit der 
Windindustrie und der Windenergielobby gibt.
   Enoch zu Guttenberg kann seine Äußerungen weiterhin verbreiten. 
Der Versuch des BUND, Enoch zu Guttenberg einen „Maulkorb zu 
verpassen“, ist damit gescheitert.
Pressekontakt:
Labbé & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater  
Johannes Mohr
Rechtsanwalt/Partner
Theatinerstraße 33
80333 München 
Tel.: 089 29058-128
Fax: 089 29058-209
Mail: mohr@rae-labbe.de
