Sehr geehrte Damen und Herren,
   wir zeigen an, dass wir den Bund für Umwelt und Naturschutz 
Deutschland e. V. (BUND) in dessen presserechtlichen Angelegenheiten 
vertreten.
   Aus Anlass aktueller Berichterstattungen über das Klageverfahren 
anlässlich der ARD-Sendung „plusminus“ unter dem Titel „Der BUND vor 
der Zerreißprobe?“ vom 05.08.2015 bittet der BUND uns Ihnen zu 
schreiben.
   In der Berichterstattung der Sendung hieß es, der BUND sei „total 
unterwandert von den Erzeugern von erneuerbarer Energie, die jetzt 
mittlerweile dort den Ton angeben.“.
   Zudem wurde behauptet, es gebe 20 führende Persönlichkeiten des 
BUND in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der 
Wind-Lobby angestellt seien und für diese arbeiten.
   Die Beklagten stützten sich für die Begründung ihrer Thesen auf 
eine Liste entsprechender Personen, die sie jedoch außergerichtlich 
zur gütlichen Beilegung dem BUND nicht zur Verfügung gestellt haben. 
Der BUND sah sich so gezwungen, auf gerichtliche Hilfe 
zurückzugreifen.
   Im Laufe des Prozesses überreichten die Beklagten die Liste mit 
den entsprechenden Personen, die erhebliche Recherchemängel 
offenbarte. Eine Vielzahl der benannten Personen hat keinerlei 
Einfluss beim BUND. Einige Personen waren nicht einmal Mitglieder 
beim BUND. Eine Vielzahl der Personen hat keinerlei Anstellung oder 
Funktion in der Windlobby. Schließlich waren sogar 
Namensverwechslungen enthalten, d. h. es wurden namensgleiche 
Personen im Internet gefunden, die aber in keiner Beziehung zum BUND 
stehen.
   Die Beklagten vertraten die Ansicht, dass all diese Personen zu 
dem besagten Personenkreis zählen. Das Angestelltenverhältnis 
interpretierten die Beklagten so weit, dass darunter auch Mitglieder 
zu verstehen seien, die nur Anteile an Windkraftanlagen halten 
würden.
   Dazu muss klargestellt werden: Im BUND gibt es rund 2 000 Orts- 
und Kreisverbände mithin ca. 10 000 Vorstände allein auf Ortsebene. 
Zusätzlich gibt es noch einmal rund 3 800 Mitglieder in den 
jeweiligen Arbeitskreisen. Insgesamt unterstützen rund 500 000 
Bürgerinnen und Bürger den BUND.
   Eine Liste von 20 oder mehr Personen kann so schon an sich nicht 
wirklich ernsthaft eine „Verquickung“ oder „Unterwanderung“ des BUND 
begründen.
   Der BUND ist nunmehr davon überzeugt, dass die Vorwürfe jeglicher 
Tatsachengrundlage entbehren. Nach eingehender Recherche ist keiner 
der 190 Bundes- und Landesvorstände und Bundes- und 
Landesgeschäftsführer des BUND bei der Windenergiebranche angestellt.
Allein eine Person aus dem Kreis ist ehrenamtlich für die 
Windenergiebranche tätig.
   Das Gericht hat jetzt darauf hingewiesen, dass der Streit als eine
Auseinandersetzung erscheint, für deren Befriedigung eine 
gerichtliche Entscheidung nicht sinnvoll erscheint. Es bat um 
Rücknahme der Klage, damit die Parteien dieses ernstzunehmende Ringen
um das beste Vorgehen zum Verhältnis zwischen Naturschutz und 
Windenergie führen können.
   Dem schließt sich der BUND sehr gern an. Er hätte den Streit auch 
schon außergerichtlich gern beigelegt. Es ist nicht die Hauptaufgabe 
des BUND presserechtliche Rechtsstreitigkeiten durchzufechten.
   Wir bitten die benannten Tatsachen bei künftiger Berichterstattung
zu berücksichtigen und erinnern an die journalistischen 
Sorgfaltspflichten und insbesondere an das journalistische 
Vollständigkeitsgebot.
   Für weitere Rechercheanfragen steht der BUND sehr gern zur 
Verfügung.
Pressekontakt:
Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte 
Dr. Steffen Bunnenberg
Fasanenstraße 71
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