Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland 
(BUND) hat die heute erstmals tagende Kommission zur Überprüfung der 
Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) aufgefordert, umgehend 
akzeptable Vorschläge zu machen, wie die Atom-Rückstellungen in einen
öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden können. Die Haftung der
Betreiber von Atomkraftwerken für die von ihnen verursachten 
radioaktiven Altlasten und die Sicherstellung der 
Finanzierungsvorsorge seien rechtlich geboten und nicht verhandelbar.
Die Kommission dürfe die Haftung der AKW-Betreiber für den Rückbau 
der Atomkraftwerke und für die Atommüll-Lagerung nicht in Frage 
stellen oder einschränken.
   „Die Kommission muss dafür sorgen, dass die Abfallverursacher für 
sämtliche Folgekosten der Atomenergie aufkommen. Eine Aufweichung des
Verursacherprinzips darf es nicht geben“, sagte der BUND-Vorsitzende 
Hubert Weiger.
   Die Ergebnisse des vom Bundeswirtschaftsministerium kürzlich 
veröffentlichten sogenannten Stresstests hätten deutlich gemacht, 
dass weiter unklar sei, ob die vorhandenen Rückstellungen zur 
Finanzierung der gesamten Atomenergie-Folgekosten ausreichen.
   Weiger: „Erforderlich ist eine unabhängige Kostenaufstellung, die 
auch die Langfristkosten für die Atommülllagerung beinhaltet. Und es 
bleibt das Risiko, dass die Energiekonzerne insolvent werden oder die
erforderlichen Geldsummen am Ende nicht aufbringen können. Die 
vorhandenen Rückstellungen der AKW-Betreiber müssen endlich gesichert
und in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden. Auch für 
zu erwartende Kostensteigerungen müssen die Betreiber vollumfänglich 
haften.“
   Eine BUND-Stellungnahme zum Thema Atomrückstellungen finden Sie im
Internet unter: www.bund.net/pdf/atomrueckstellungen_stellungnahme
   Die BUND-Studie „Atomrückstellungen für Stilllegung, Rückbau und 
Entsorgung – Kostenrisiken und Reformvorschläge für eine 
verursachergerechte Finanzierung“ finden Sie im Internet unter: 
www.bund.net/pdf/atomrueckstellungen_studie
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Thorben Becker, BUND-Atomexperte:
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