Zur heutigen Verabschiedung der Novelle zum Umweltrechtsbehelfsgesetz im  
Umweltausschuss des Bundestages erklärt der umweltpolitische Sprecher der  
SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch:
Die EU rügt Deutschland für die mangelnde Beteiligung von Umweltverbänden  
bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Schwarz-Gelb schreitet zur Tat, hat  
nichts Besseres zu tun, als die Beteiligungsrechte von Verbänden und  
natürlichen Personen faktisch noch weiter zu beschränken. Transparenz und  
Bürgerbeteiligung sind für diese Koalition weiterhin ein rotes Tuch. Der  
neue Gesetzentwurf zum Umweltrechtsbehelfsgesetz ist geprägt vom tiefen  
Misstrauen der Regierung gegenüber dem Sachverstand durch die Verbände, den  
diese einbringen. Er bleibt sogar weit hinter der von Deutschland  
ratifizierten Aarhus-Konvention zu Beteiligungsrechten zurück. Die  
Bundesregierung sollte sich schon jetzt auf die nächste Abmahnung aus  
Brüssel einstellen.
Bezeichnend für die Haltung von Schwarz-Gelb ist ebenfalls, dass die in  
früheren Entwürfen des Gesetzes noch enthaltenen Vorschriften zu  
Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Fracking-Vorhaben in der Endfassung  
nicht mehr vorkommen. Während nunmehr zwei verschiedene Umweltminister über  
mehrere Jahre angekündigt haben, gesetzliche Regelungen zum Fracking  
vorzulegen, wird die beste Gelegenheit für eine schnelle und wirksame  
Verbesserung der Zustände bewusst nicht wahrgenommen. Ein solches Vorgehen  
ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten.
Schwarz-Gelb schüttet beim Umweltrechtsbehelfsgesetz aber auch gleich das  
Kind mit dem Bade aus und greift ohne Not tief in die Rechtsdogmatik der  
Verwaltungsgerichtsordnung ein. Nicht nur in der Anhörung vor dem  
Umweltausschuss, sondern auch durch zahlreiche Gutachten und Stellungnahmen  
sind die Berufsverbände der Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte gegen  
diese Änderung Sturm gelaufen. Die heutige Sitzung des Umweltausschusses hat  
einmal mehr dokumentiert, dass die zuständigen Politiker der Koalition nicht  
einmal dieses Problem erkannt haben.
Mit den im Gesetzentwurf enthaltenen verschärften Klageregelungen werden die  
Hürden für die Verbände unnötig hoch gehängt; zu der von Schwarz-Gelb  
behaupteten Verfahrensverkürzung führt dies nicht. Darüber hinaus werden  
durch die Modifizierung der Verwaltungsgerichtsordnung die Einschränkung und  
Verschärfung des gerichtlichen Prüfmaßstabes zugunsten des Vorhabens  
bezweckt. Besonders problematisch ist die Regelung hinsichtlich des  
einstweiligen Rechtschutzes, wonach dieser nur noch bei ernstlichen Zweifeln  
an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens gewährt werden soll. Eine  
Interessenabwägung der Vollzugsfolgen scheint dagegen überhaupt nicht mehr  
gewollt zu sein. Diese Regelungen werden sogar auf den Rechtschutz von  
Individualklägern ausgedehnt. Das ist im Hinblick auf das Gebot des  
effektiven Rechtsschutzes nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes sehr  
bedenklich.
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