Menschenhandel findet jeden Tag und an vielen Orten in Deutschland statt. Die Zahl der Betroffenen ist alarmierend hoch, flächendeckende Unterstützungsangebote fehlen. Und doch hat Deutschland seit 2024 wichtige Fortschritte bei der Bekämpfung von Menschenhandel gemacht. Das ist das Fazit des „Monitor Menschenhandel in Deutschland 2026“, den das Deutsche Institut für Menschenrechte heute veröffentlicht hat.
„In Deutschland werden jeden Tag Menschen in der Pflege, in Hotels und Gaststätten, auf dem Bau oder in der Prostitution ausgebeutet. Menschenhandel bedeutet Zwang, Gewalt und massive wirtschaftliche Ausbeutung. Mehr als drei Menschen suchen täglich Hilfe bei Fachberatungsstellen. Doch viele Betroffene finden den Weg dorthin nicht und erhalten deshalb keine Unterstützung“, sagt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Bei der Bekämpfung von Menschenhandel sieht das Institut in den letzten beiden Jahren wichtige Fortschritte, vor allem auf gesetzgeberischer und struktureller Ebene. Doch das reicht noch nicht aus, um die Lage für die betroffenen Menschen spürbar zu verbessern.
Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen spielen eine zentrale Rolle für den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen. Sie weisen den Menschen einen Ausweg aus ihrer Notlage und übernehmen Aufgaben, zu denen Deutschland laut Europaratskonvention und EU-Richtlinie gegen Menschenhandel rechtlich verpflichtet ist. „Wer Menschenhandel und Ausbeutung erlebt hat, muss Schutz und Beratung erhalten, egal ob in München, Bielefeld oder in Zwickau. Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen leisten unverzichtbare Arbeit, oft unter prekären Bedingungen. Bund und Länder sollten eine solide, langfristige Förderung sicherstellen, statt auf befristete Projektmittel zu setzen“, sagt Naile Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts.
2025 finanzierten nur noch sieben Bundesländer Schutzwohnungen, 2022 waren es noch acht. „Das sind definitiv zu wenige. Wo es keine spezialisierten Unterkünfte gibt, müssen Betroffene, darunter Kinder und Jugendliche, teils in Frauenschutzeinrichtungen, Hostels oder Unterkünften für Asylsuchende oder Wohnungslose unterkommen. Letztere bieten weder Rückzugsräume für traumatisierte Menschen noch Schutz vor den Täterinnen und Tätern“, so Tanis weiter.
Darüber hinaus muss die Zusammenarbeit aller Akteure verbessert werden: von Ermittlungsbehörden bis Jugendämtern. Bislang variieren die Verfahren stark zwischen den Bundesländern. „Deutschland braucht einheitliche Regeln und bundesweite Mindeststandards, um Betroffene zu erkennen, an Fachberatungsstellen weiterzuvermitteln und ihnen Unterstützung zu gewähren“, so Tanis.
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Der Monitor Menschenhandel in Deutschland 2026 bietet einen umfassenden Überblick über das Phänomen Menschenhandel in Deutschland. Ausgewertet wurden aktuelle Daten von Bundes- und Landesbehörden sowie Daten der Zivilgesellschaft. Darüber hinaus wurde die relevante Gesetzgebung und Rechtsprechung überprüft.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finanziert.
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Den Monitor Menschenhandel in Deutschland 2026, ein Media Kit mit Zitaten, Fotos und Grafiken sowie ein Interview mit Naile Tanis finden Sie im Pressebereich unter
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