Nachzuholende Umweltprüfung verzögert sich massiv – Aufgrund 
schwerer Versäumnisse von Betreiber und Bergbehörde musste der Tagebau 
Jänschwalde am 1. September 2019 in Sicherheitsbetrieb gehen – Landesbergbehörde
hebt Zulassung des Hauptbetriebsplans Jänschwalde auf – GRÜNE LIGA und Deutsche 
Umwelthilfe hatten im Februar 2019 Klage gegen die Genehmigung des 
Hauptbetriebsplans eingereicht
Die Umweltprüfung für den gerichtlich gestoppten Braunkohletagebau Jänschwalde 
dauert deutlich länger, als bisher von Behörden und dem Betreiber LEAG 
angekündigt. In der Sitzung des brandenburgischen Braunkohlenausschusses vom 21.
November räumte die Bergbehörde ein, dass die Umweltprüfung bis Ende 2019 nicht 
abgeschlossen werden kann. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die GRÜNE LIGA 
bezweifeln angesichts der dramatischen Umweltauswirkungen, dass der Tagebau 
überhaupt je wieder regulär betrieben werden kann.
„Die Zulassung eines Betriebsplanes zum 1. Januar 2020 ist praktisch 
ausgeschlossen, da sich die Prüfung mindestens in den Januar hineinziehen wird. 
Die jahrzehntelangen Versäumnisse von Kohlekonzern und Bergbehörde lassen sich 
offenbar nicht über Nacht ausbügeln“, sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, 
der Mitglied des Braunkohlenausschusses ist.
„Die jetzt eingeräumte Verzögerung bestätigt alle unsere Zweifel. Wenn die 
Behörden ihre Aufgabe ernst nehmen, wird der Tagebau seinen regulären Betrieb 
angesichts der massiven Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere in der Nähe 
möglicherweise nicht wiederaufnehmen können“, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin 
Recht bei der DUH.
Nach den bisherigen Ankündigungen sollte die fehlende Verträglichkeitsprüfung 
bis Ende November nachgeholt werden. In der Sitzung des brandenburgischen 
Braunkohlenausschusses teilte das Brandenburgische Landesamt für Bergbau, 
Geologie und Rohstoffe (LBGR) nun jedoch mit, dass es bis Ende des Monats 
lediglich den Eingang der Unterlagen des Tagebaubetreibers LEAG erwartet. Die 
anschließende Prüfung durch die Behörden werde dann noch mindestens sechs bis 
acht Wochen dauern. Solange die Prüfung auf Verträglichkeit mit den Europäischen
Schutzgebieten nicht abgeschlossen sei, gebe es keine neue 
Betriebsplanzulassung.
Nach einer Klage von DUH und GRÜNER LIGA hatten Eilentscheidungen des 
Verwaltungsgerichts Cottbus und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg 
zum 1. September 2019 den Vollzug des Hauptbetriebsplans für den Tagebau außer 
Kraft gesetzt. Grund ist das Fehlen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für die 
von einer Absenkung des Grundwassers beeinflussten Europäischen Schutzgebiete im
Umfeld des Tagebaus. Die Zulassung des Hauptbetriebsplans hat das LBGR mit 
Bescheid vom 13. November 2019 mittlerweile aufgehoben. Damit ist der Betrieb 
des Tagebaus bis zur nächsten Zulassungsprüfung nur auf Grundlage einer 
Sicherungsanordnung möglich.
Auf Grundlage einer solchen – schwer nachprüfbaren – Sicherungsanordnung fördert
der Tagebau derzeit wieder Kohle. Begründet wurde die zuletzt ergangene 
Anordnung damit, dass die Standsicherheit der Kippenböschung durch Anlage eines 
sogenannten Flächenfilters sichergestellt werden muss.
Links:
Zur Pressemitteilung zum Stopp des Tagebaus: http://ots.de/2Rkpq2
Pressekontakt:
René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de 
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht DUH
0162 6344657, nicklas@duh.de 
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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OTS:               Deutsche Umwelthilfe e.V.
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