Die Kosten für eine alternative Endlagersuche 
pauschal auf die Betreiber der Kernkraftwerke abzuwälzen ist 
grundsätzlich verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt Prof. Dr. 
Hans-Wolfgang Arndt in seinem Rechtsgutachten vom März 2012.
   Bereits im vergangenen Jahr, als es erste Überlegungen der Politik
in Richtung einer neuen Endlagersuche gab, hat Arndt in einem 
Rechtsgutachten die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen 
Alternativensuche aufgezeigt. Arndt legt überzeugend dar, dass 
Gorleben zunächst zu Ende erkundet werden muss, bevor die 
Ablieferungspflichtigen, also im Wesentlichen die 
Energieversorgungsunternehmen, zur Übernahme der Kosten für die 
Erkundung weiterer Standorte herangezogen werden können. Wenn der 
Gesetzgeber eine Alternativensuche beginne, bevor ein Urteil über die
Nichteignung von Gorleben feststehe, sei diese Suche vom Steuerzahler
zu finanzieren.
   Laut Arndt tauge das Verursacherprinzip nicht dazu, dem 
Gesetzgeber zu erlauben, das Instrumentarium nicht-steuerlicher 
Finanzierungsmöglichkeiten beliebig zu erweitern. Daneben stünden das
Kontinuitätsgebot und der Vertrauensschutz einer Erhebung von 
zusätzlichen Standortauswahlkosten entgegen.
   Insbesondere stehe der Gesetzgeber bei der Suche nach dem 
bestmöglichen Endlager stets vor dem Dilemma, dass jede 
Alternativensuche „die Tür ins Uferlose“ eröffne. Allenfalls für den 
Fall, dass der Staat die für Gorleben geleisteten Vorauszahlungen 
verzinst zurückerstatte, sei eine Heranziehung der 
Ablieferungspflichtigen für Kosten einer neuen Standortauswahl 
grundsätzlich denkbar – dies aber auch nicht unbegrenzt, sondern nur 
unter sorgfältiger Beachtung des verfassungsrechtlichen 
Übermaßverbots.
Hintergrund:
   Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt ist ehemaliger Inhaber des 
Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität 
Mannheim. Von 2001 bis 2012 war Arndt Rektor der Universität 
Mannheim.
   Nach dem parteiübergreifenden Willen der Politik soll nun unter 
Einbeziehung einer Enquete-Kommission die Suche nach dem 
bestmöglichen Standort für ein Endlager von wärmeentwickelnden 
Abfällen eröffnet werden. Die Kosten für diesen Suchprozess sollen 
von den Ablieferungspflichtigen getragen werden. Bereits die Kosten 
für die bisherige Erkundung von Gorleben belaufen sich auf rund 1,6 
Milliarden Euro, so dass der Umfang dieser neuen Kosten deutlich 
wird.
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