In einer gemeinsamen  Stellungnahme kritisieren die
Naturschutzverbände IFAW, NABU und WWF einhellig und aufs Schärfste 
die Abschussfreigabe für einen Wolfsrüden in Sachsen. Sie sprechen 
von einer „politisch motivierten“ Entscheidung, der es an jeder 
naturschutzfachlichen Grundlage mangelt. Das zuständige 
Umweltministerium in Dresden hatte die Abschussfreigabe ohne 
Vorwarnung am späten Donnerstagnachmittag bekannt gegeben. Das 
Landratsamt Görlitz erteilte für die offiziell als „Entnahme“ 
bezeichnete Aktion eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. 
Der Abschuss wurde offenbar bereits beauftragt. Die Umweltverbände 
prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen die Abschussfreigabe.
Die Stellungnahme im Wortlaut:
   „WWF, IFAW und NABU liegen derzeit keine Hinweise vor, dass der 
Wolfsrüde eine akute Gefahr für den Menschen darstellt. Auch wurden 
offenbar die Experten der extra dafür eingerichteten Dokumentations- 
und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) nicht angehört. 
Die Einschätzung der in Deutschland führenden Wolfsforscher vom LUPUS
Institut in Sachsen wurde sogar offensichtlich bewusst ignoriert.
   Das intransparente Informationsgebaren der sächsischen Behörden 
legt nahe, dass hier eine politisch motivierte Abschussfreigabe 
erteilt wurde. Anders als im Fall des niedersächsischen Wolfsrüden 
MT6, der 2016 nach erfolglosen Vergrämungsversuchen abgeschossen 
wurde, können IFAW, NABU und WWF die aktuelle Entscheidung in Sachsen
nicht mittragen.  Es wurde keine Entscheidung im Sinne des 
Artenschutzes getroffen. Eine naturschutzfachliche Grundlage können 
wir nicht erkennen. Dementsprechend prüfen wir derzeit juristische 
Schritte gegen die Entscheidung und das Vorgehen der zuständigen 
Behörden in Sachsen.
   Der Wolf ist eine in Deutschland streng geschützte Tierart. Jedes 
potentiell kritische Verhalten muss gesondert bewertet werden. 
Richtschnur und Leitlinie hierfür muss ein entsprechender 
Wolfs-Managementplan sein, der von den einzelnen Bundesländern im 
Vorfeld erarbeitet wurde. Die Einschätzung von Konfliktfällen beruht 
dabei auf einer Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz zum 
Umgang mit Wölfen in Deutschland. Für die Beratung der Länder im 
Umgang mit Wölfen wurde beim Bundesumweltministerium mit dem DBBW 
extra ein Expertengremium eingerichtet. Dieses jetzt nicht einmal 
anzuhören stellt für uns Naturschutzverbände, die wir uns um eine 
konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zum Wolf bemühen, 
ein eklatanter Vertrauensbruch dar.
   Wirklich auffällige oder problematische Wölfe, wie es etwa bei MT6
der Fall war, können jederzeit entnommen werden. Dafür reichen die 
Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes bereits völlig aus.“
Pressekontakt:
Roland Gramling, Pressestelle WWF, Tel.: 030-311 777 425, 
roland.gramling@wwf.de
Kathrin Klinkusch, Pressestelle NABU, Tel. 030-284984 1510, 
kathrin.klinkusch@nabu.de
Robert Kless, IFAW, rkless@ifaw.org
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