Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) 
fordert gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) 
Bundestagsabgeordnete auf, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form
nicht zuzustimmen – Entwurf schließt eine Vielzahl von Verbänden von 
der Klageberechtigung aus – Verbraucherrechte werden nicht 
hinreichend gestärkt – Fachliche Expertise des Verbandes sollte 
ausschlaggebend sein
   Am 8.6.2018 berät der Deutsche Bundestag in der ersten Lesung über
den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage, den das Kabinett am 
16. Mai 2018 beschlossen hat. Der Umweltdachverband DNR kritisiert 
gemeinsam mit der DUH den vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen 
Form als reine „Placebo-Maßnahme“, da eine Vielzahl hoch 
qualifizierter Umwelt- und Naturschutzverbände nicht klageberechtigt 
wären und die Rechte der Verbraucher gegenüber rechtswidrig 
agierenden Konzernen nicht ausreichend gestärkt werden. Die 
Abgeordneten sind aufgefordert, sich für deutliche Korrekturen am 
vorliegenden Entwurf auszusprechen. DUH und DNR begrüßen die vom 
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz für den 11.6.2018 
angesetzte Sachverständigenanhörung. Ziel muss es sein, dass die 
Musterfeststellungsklage allen Umwelt-, Natur- und 
Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung steht.
   Die Musterfeststellungsklage ist ein zentrales Versprechen im 
Koalitionsvertrag an die Verbraucher. Verbände sollen stellvertretend
für eine Gruppe von Betroffenen gegen Rechtsverstöße großer Konzerne,
beispielsweise aus der Automobil-, Chemie- oder Agrarbranche, 
vorgehen können. So soll es möglich werden, sich gegen zu hohe 
Energiepreise, einen zu hohen Pestizidgehalt im Trinkwasser, 
Umweltgifte in Lebensmitteln oder das Überschreiten von 
Schadstoffwerten in Energiesparlampen oder Pkw zur Wehr setzen zu 
können. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf wären jedoch fast alle 
Umwelt- und Naturschutzverbände gar nicht klageberechtigt. 
Hinzukommt, dass nach der Feststellung einer Rechtswidrigkeit der 
Verbraucher weiterhin einzeln den Rechtsweg beschreiten muss, um 
seine Ansprüche geltend zu machen.
   Dazu Kai Niebert, DNR-Präsident: „Die Kriterien, die im jetzigen 
Entwurf zur Musterfeststellungsklage angelegt werden, sind völlig 
unangemessen. Das Instrument muss allen Umwelt- und 
Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung stehen, nur dann kann das 
Gesetz sein Ziel, die Rechte der Verbraucher zu stärken und ihnen 
eine starke Stimme zu geben, tatsächlich entfalten.“
   Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH ergänzt: 
„Besonders kleine Verbände verfügen über eine jahrelang aufgebaute 
Fachexpertise, so dass gerade sie sich schlagkräftig und fundiert im 
Rahmen einer Musterfeststellungsklage für die Rechte der Verbraucher 
stark machen können. Um eine Musterfeststellungsklage durchführen zu 
können, sollte das Fachwissen ausschlaggebend sein, nicht eine 
willkürlich gewählte Mitgliederzahl oder Listung beim Bundesamt für 
Justiz.“
   Das Argument, klageberechtige Verbände verfolgten ein 
kommerzielles Interesse an der Musterfeststellungsklage weisen DNR 
und DUH als haltlos zurück. Schließlich müssten die Verbraucher nach 
erfolgreicher Musterfeststellungsklage ihren Schadensersatz in einem 
weiteren Verfahren individuell einklagen, so dass der jeweilige 
Verband davon nicht profitiert.
Hintergrund:
   Der jetzige Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage definiert 
die Kriterien für die Klageberechtigung. Demnach sollen nur beim 
Bundesamt für Justiz als „qualifizierte Einrichtungen“ gelistete 
Einrichtungen klageberechtigt sein und dies auch nur, wenn sie 
zusätzliche Voraussetzungen erfüllen: 1) Sie müssen mindestens zehn 
Verbände als Mitglieder haben oder mindestens 350 natürliche 
Personen. 2) Sie müssen mindestens vier Jahre als beim Bundesamt für 
Justiz als „qualifizierte Einrichtungen, die in Deutschland 
Unterlassungsklagen einreichen dürfen, gelistet sein. 3) Sie dürfen 
kein kommerzielles Interesse an den Klagen haben. 4) Sie dürfen nicht
mehr als fünf Prozent ihres Budgets von Wirtschaftsunternehmern 
erhalten.
Kontakt:
Kai Niebert, Präsident DNR 
0160 95602512, niebert@dnr.de 
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 
DNR-Pressestelle:
Nina Slattery, Pressesprecherin
0160 5102258, nina.slattery@dnr.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 
030 2400867-20, presse@duh.de
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