Deutsche Umwelthilfe fordert konkrete 
Minderungsziele – Methangrenzwerte müssen Bestandteil europäischer 
Luftreinhaltepolitik werden
   Der Agrarausschuss des europäischen Parlaments hat sich heute 
gegen verbindliche Vorgaben für die Minderung von Methanemissionen in
der EU ausgesprochen. Damit ist er dem Drängen der Vertreter der 
industriellen Landwirtschaft gefolgt, die sich intensiv gegen 
verbindliche Reduktionsziele für Methan auf europäischer Ebene 
einsetzen. Eine Verringerung von Methan ist aus Gründen des 
Gesundheits- wie Klimaschutzes dringend geboten. Die Deutsche 
Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks 
und den federführenden EU-Umweltausschuss daher auf, sich für eine 
schnelle und konsequente Einführung europäischer 
Methanminderungsvorgaben von 30% bis 2025 und 53% bis 2030 
einzusetzen und insbesondere die Emissionen aus der Landwirtschaft 
systematisch zu reduzieren.
   „Mit ihrem Veto stärken die EU-Parlamentarier die industrielle 
Fleisch- und Milchproduktion und schaden kleinen Familienbetrieben 
und Ökolandwirten. Für den Umweltschutz und die Gesundheit der 
Menschen in Europa ist es völlig inakzeptabel, die Einführung von 
Grenzwerten für Methanemissionen weiter aufzuschieben. Auch die 
landwirtschaftlichen Großbetriebe müssen dies endlich anerkennen. Sie
dürfen sich nicht länger mit ihrer Blockadehaltung aus der 
Verantwortung stehlen“, kommentiert Jürgen Resch, 
Bundesgeschäftsführer der DUH, das Abstimmungsergebnis.
   Die DUH fordert einen angemessenen Beitrag des 
Landwirtschaftssektors zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Der 
federführende EU-Umweltausschuss dürfe das Methanziel daher auf 
keinen Fall aufgeben, sondern müsse vielmehr zusätzliche 
Minderungsvorgaben für 2025 festschreiben. Notwendig sei zudem eine 
integrierte Minderungsstrategie für Methan auf nationaler Ebene. 
Trotz der negativen Effekte als Luftschadstoff und Treibhausgas gibt 
es für Deutschland keine spezifischen Minderungsvorgaben. Als „völlig
unverständlich“ beurteilt Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und 
Luftreinhaltung bei der DUH, die bisherige Vernachlässigung von 
Methan in der nationalen Klima- und Umweltschutzpolitik. „Das 
zuständige Bundesumweltministerium darf sich nicht durch vereinzelte 
Stimmen aus den Landwirtschaftsverbänden beeinflussen lassen, sondern
muss eine konsequente Minderung von Methan zum Schutz der Umwelt und 
der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Nicht zuletzt
wird die erfolgreiche Umsetzung der Klimaziele von einer Minderung 
aller Treibhausgase abhängig sein“, betont Saar. Aufgrund der 
Kurzlebigkeit von Methan würden Reduktionen der Emissionen sehr 
schnell eine positive Wirkung zeigen – sowohl bei der 
gesundheitlichen Belastung durch Luftschadstoffe in Europa, als auch 
für die Minderung der negativen Effekte des Klimawandels.
   Methan ist ein wichtiger Vorläuferstoff für bodennahes Ozon – 
einer der wirkungsvollsten Luftschadstoffe in Europa – und 
gleichzeitig ein potentes Treibhausgas. Die EU Kommission hat 
vorgeschlagen, verbindliche Minderungsziele für Methan in die EU 
Richtlinie über nationale Reduktionsziele (NERC-Richtlinie) 
aufzunehmen. Mit der Integrierung in die Richtlinie soll das Gas – 
analog zu anderen Ozonvorläuferstoffen – in Deutschland und Europa 
direkt adressiert werden. Damit würde eine Lücke in der europäischen 
Luftreinhaltepolitik geschlossen.
   Der Landwirtschaftssektor ist in Deutschland wie auch in der EU 
der größte Emittent von Methan. Im aktuellen Gesetzesentwurf werden 
zuallererst industrielle Großbetriebe in die Verantwortung genommen 
und zu Minderungen verpflichtet. Hier können Emissionen sehr 
kostengünstig und unkompliziert etwa durch einen verbesserten Umgang 
mit Gülle aus der Viehwirtschaft reduziert werden.
   Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wird am 15.6.2015 im 
europäischen Rat der Umweltminister über den Kommissionsentwurf zur 
NERC-Richtlinie abstimmen. Der Umweltausschuss des EU Parlaments ist 
bei der Revision federführend und wird voraussichtlich im Juli über 
den Kommissionsentwurf abstimmen.
Hintergrund
   Eine Widerlegung der gängigsten Mythen der Landwirtschaftsverbände
zum Methanziel in der NERC finden Sie hier. http://l.duh.de/p280515
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: resch@duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung 
Tel.: 030 2400867-72, E-Mail: saar@duh.de 
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf@duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
