Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein 
Gesamtpaket zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten 
Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Fotovoltaik 
geeinigt. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Georg Nüßlein:
   „Wir haben ein gutes Gesamtpaket geschnürt. Die 
Sonderausschreibungen für Wind an Land und PV kommen in den Jahren 
2019-2021. Gleichzeitig haben wir technologieübergreifende 
Innovationsausschreibungen vereinbart, um neue Förderbedingungen 
auszuprobieren, die zu mehr Netz- und Systemdienlichkeit und mehr 
Wettbewerb bei den erneuerbaren Energien führen sollen. Was sich in 
den Innovationsausschreibungen bewährt, wollen wir auf die 
allgemeinen Ausschreibungen übertragen.
   Entscheidend ist für uns zudem, dass wir wieder zu mehr Akzeptanz 
bei der Windkraft an Land kommen. Deshalb werden wir zum einen ab 
2020 für eine bedarfsgerechte Nachtbeleuchtung bei Windkraftanlagen 
sorgen. Zum anderen werden wir in einer Arbeitsgruppe unter 
Beteiligung der Bundesländer über Mindestabstände, Höhenbegrenzungen,
monetäre Beteiligung von Kommunen und Veränderung von 
Planungsverfahren sprechen. Auf dieser Grundlage entscheiden wir im 
Herbst 2019 im Paket über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und über 
Förderbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade bis 2030, um das im 
Koalitionsvertrag angestrebte Erneuerbaren-Ziel von 65 Prozent zu 
erreichen.
   Mit dem Gesetzgebungsvorhaben wird auch der Kompromiss der 
Bundesregierung mit der EU-Kommission zur Förderung von KWK-Anlagen 
umgesetzt. Damit wird Planungssicherheit sowohl für die 
Anlagenbetreiber als auch für die Anlagenhersteller geschaffen.“
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