Kraftwerk Biblis: Anträge auf Stilllegung und Abbau der Blöcke A und B bei Genehmigungsbehörde eingereicht

Am 6. August 2012 hat RWE Power bei der für das Kraftwerk Biblis zuständigen Genehmigungsbehörde, dem hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV), für den Block A und den Block B jeweils einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz auf Stilllegung und Abbau gestellt.

Das Unternehmen hat sich für ein gestuftes Genehmigungsverfahren entschieden, um der Genehmigungsbehörde die gesetzlich festgelegten Unterlagen und Informationen vorzulegen. Darin sind unter anderem die beantragte Vorgehensweise, der geplante Abbauumfang und die dabei anzuwendenden Verfahren, die Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Vorkehrungen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes darzulegen. Die für diese erste Stufe notwendigen weiteren Unterlagen, wie etwa der Bericht zur Umweltverträglichkeit oder der Sicherheitsbericht, werden sukzessive erstellt und bis Ende 2013 eingereicht. Zu einem späteren Zeitpunkt wird für jeden Block zumindest ein weiterer Antrag auf Abbau der Anlage folgen. Darüber hinaus sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Eine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Durchführung der Stilllegung und des Abbaus kann erst nach Vorliegen einer Genehmigung erfolgen. RWE Power weist in diesem Zusammenhang auf die Dringlichkeit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad hin, dessen Verfügbarkeit zur Aufnahme von Abfällen aus der Stilllegung und dem Abbau von Kernkraftwerken notwendig ist.

Unabhängig von der bereits jetzt erfolgenden Einleitung des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung und zum Abbau des Kraftwerks Biblis lässt RWE die Verfassungsmäßigkeit der 13. Novelle des Atomgesetzes entsprechend der im Februar eingereichten Verfassungsklage überprüfen.

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