Korrektur: Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Zwangsvollstreckung für „Saubere Luft“ in Düsseldorf NICHT ÖFFENTLICH
Umwelttechnologien Freitag, August 17th, 2018Es folgt die korrigierte Meldung vom 17.08.18,
10:23 Uhr:
In Änderung zu unserer heute Morgen versandten Presseeinladung
weisen wir darauf hin, dass der Verhandlungstermin am 21. August 2018
beim Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht öffentlich ist. Die
Öffentlichkeit ist also nicht zu dem Termin zugelassen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, wird gleichwohl vor
dem Termin vor dem Gerichtsgebäude (Bastionstraße 39, 40213
Düsseldorf) von 9.00 Uhr bis ca. 9.45 Uhr für Interviews zur
Verfügung stehen. Nach dem Termin, dessen Ende nicht bekannt ist,
steht Herr Resch telefonisch zur Verfügung.
Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
Kontakt vor Ort:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, 0171 3649170
Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch,
Bohmueller@duh.de, 0151 17281752
Mehr Informationen:
Zur Pressemitteilung vom 21. Juni 2018: Diesel-Fahrverbote ab 2019 in
Düsseldorf: Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren
für „Saubere Luft“ ein: http://l.duh.de/p180621
Pressekontakt:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe
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