Kommender Entwurf des EU-Klimagesetzes bleibt weit hinter 
Erwartungen zurück – DUH fordert Emissionsbudget auf Basis der Wissenschaft, 
Abschaffung fossiler Subventionen, Verbot fossiler Infrastrukturförderung und 
unabhängigen Sachverständigenrat – Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament 
müssen jetzt nachbessern
Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fehlen bei dem von der Europäischen Kommission 
vorgeschlagenen EU-Klimagesetz essentielle Bestandteile für die Umsetzung der 
Klimaneutralität bis 2050. Der DUH liegt eine Vorabversion des Gesetzentwurfs, 
der morgen veröffentlicht wird, vor.
Das Gesetz soll als übergeordneter Rahmen für die EU-Klimapolitik dafür sorgen, 
dass alle Wirtschaftssektoren und Politikbereiche auf das Ziel der 
Treibhausgasneutralität hinwirken. Die Kommission plant, sich weitreichende 
Befugnisse hinsichtlich der Bestimmung klimapolitischer Zwischenziele ab 2030 zu
geben. Ein verbindliches EU-Emissionsbudget ist im Gesetz nicht verankert, auch 
gibt es keinen unabhängigen Sachverständigenrat, um die EU-Klimapolitik 
wissenschaftlich zu begleiten.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Das Klimagesetz 
kann in seiner aktuellen Form nicht als das fehlende Dach der europäischen 
Klimapolitik dienen. Die Kommission hat die Chance verpasst, verbindliche 
Zwischenziele festzulegen und eindeutig klimaschädliche Praktiken, wie die 
Förderung einer fossilen Infrastruktur zu beenden. Es obliegt jetzt dem 
Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten aus dem Vorschlag ein 
zukunftsfähiges Klimagesetz zu machen. Mit der ab Juli beginnenden 
EU-Ratspräsidentschaft muss sich Deutschland für eine zügige Anhebung der 
EU-Klimaziele und ein starkes Klimagesetz einsetzen.“
Der Gesetzesvorschlag ist mit nur elf Artikeln und zwölf Seiten außergewöhnlich 
kurz für ein Gesetz dieser Tragweite. Neben dem Ziel der Klimaneutralität ist 
die einzig große Neuerung eine weitreichend neue Kompetenz der Kommission, ab 
2030 klimapolitische Zwischenziele zu bestimmen. Die Kommission plant, diese 
künftig per delegierten Rechtsakt zu erlassen. Auch die Mechanismen zur 
Ausrichtung aller Politikbereiche auf die Klimaneutralität bleiben wenig 
konkret. Die Kommission will zwar jeden neuen Gesetzesvorschlag auf seine 
Vereinbarkeit mit der Klimaneutralität prüfen. Eindeutig klimaschädliche 
Praktiken wie fossile Subventionen oder die Finanzierung neuer Gasinfrastruktur 
werden jedoch nicht angegangen.
Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz: „Die Klimaziele 
der EU müssen sich an einem Emissionsbudget ausrichten, das mit dem 1,5 Grad 
Ziel kompatibel ist. Notwendig ist dafür eine Emissionsminderung von mindestens 
65 Prozent bis 2030 und die Erreichung der Treibhausgasneutralität schon 
deutlich vor 2050. Wissenschaftliche Kriterien sollten die Basis für die 
Zwischenziele sein und von einem unabhängigen Sachverständigenrat überprüft 
werden.“
Hintergrund:
Der Gesetzesentwurf ist von der Kommission für den 04. März 2020 angekündigt. Er
soll direkt am Folgetag im Ratstreffen der EU-Umweltminister und im 
Umweltausschuss des Parlaments diskutiert werden. Nach dem ordentlichen 
Gesetzgebungsverfahren der EU müssen das Parlament und der Rat sich auf einen 
gemeinsamen Text einigen. Diese Verhandlungen werden sich voraussichtlich noch 
einige Monate hinziehen. Die DUH fordert die europäischen Ko-Legislatoren auf, 
diese Zeit zur Stärkung des EU-Klimagesetzes zu nutzen.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Pressestelle:
Marlen Bachmann, Thomas Grafe
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