Als nicht nachvollziehbar bewertet der Zentralverband
Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) den Stopp der steuerlichen Förderung von 
Flüssiggas (LPG) ab 2019. Erdgas hingegen soll bis Ende 2026 weiter 
gefördert werden, von 2024 an mit abschmelzender Wirkung. Begründet 
wurde diese Ungleichbehandlung vom Finanzministerium nun auf 
Nachfassen des ZDK vor allem mit dem Argument, Erdgas habe deshalb 
einen höheren Förderbedarf, weil Fahrzeuge mit Erdgasantrieb einen 
geringeren Marktanteil (0,2 Prozent) im Vergleich zu LPG-Autos (1,1 
Prozent) hätten und auch die Tankstellen-Infrastruktur für Erdgas 
schlechter sei. „Folgte man dieser Begründungslogik“, so 
ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz, „dann hätte man die besten 
Chancen auf staatliche Förderung mit einem Produkt, das niemand haben
will und das man nirgends bekommt.“ Ohne Not werde einem 
erfolgreichen alternativen Antriebskonzept der Garaus gemacht, denn 
Flüssiggas habe ein erhebliches Reduzierungspotenzial beim 
Treibhausgas CO2. Im Übrigen widerspreche diese Entscheidung dem 
Koalitionsvertrag vom 17. Dezember 2013, in dem es heiße, dass die 
bis Ende 2018 befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes 
Autogas und Erdgas verlängert werden solle, so Koblitz. Abgesehen vom
Verlust politischer Glaubwürdigkeit bei immerhin rund 475 000 Fahrern
von Autogas-Fahrzeugen würden sich diese Pläne auch nachteilig auf 
das Nachrüstgeschäft im Kfz-Gewerbe auswirken. Außerdem werde die 
Verunsicherung der Verbraucher fortgesetzt, wie dies bereits durch 
die Diesel-Diskussion mit blauer Plakette und drohenden Fahrverboten 
geschehe.
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Ulrich Köster,ZDK-Pressesprecher
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