„Der im Bundesfinanzministerium formulierte Entwurf
des Energiesteuergesetzes setzt für Gaskraftstoffe ein irritierendes 
Signal.“ Mit diesen Worten kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender 
des Deutschen Verbandes Flüssiggas, die Absicht, Autogas ab 2019 nur 
noch drei, Erdgas dagegen noch sechs Jahre steuerlich zu bevorzugen. 
Die klima- und umweltpolitische Bilanz von Autogas rechtfertige diese
Differenzierung nicht. Im Lebenszyklus betrachtet betrage die 
Einsparung von CO2 durch Autogas gegenüber Benzin 21 Prozent und 
liege damit auf dem Level von Erdgas (CNG 26, LNG 20 Prozent). 
Autogas sei zudem der einzige Gaskraftstoff, der auch die 
Direkteinspritzer-Technologie moderner Benzinmotoren nutzen könne. Im
Übrigen stehe ab 2017 mit Biopropan eine erneuerbare Komponente zur 
Verfügung, die einen zusätzlichen Umweltnutzen stiften werde.
   Scharr verwies auch auf den bislang weitgehend erfolglosen Kampf 
gegen die Stickoxidbelastung vieler deutscher Innenstädte. „Mit 
Gaskraftstoffen können Feinstaub- und Stickoxidemissionen drastisch 
abgesenkt werden.“ Angesichts der permanenten Verletzung der 
Grenzwerte für Luftschadstoffe sei es nicht nachvollziehbar, warum 
das Ende der steuerlichen Begünstigung für Gaskraftstoffe eingeleitet
werde, zugleich die Diesel-Bevorzugung aber unangetastet bleibe.
Energieträger Flüssiggas:
   Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt 
CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff, 
für Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie 
eingesetzt.
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Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
