Einigung beim Netzentgeltmodernisierungsgesetz 
erzielt
   Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am 
heutigen Dienstag darauf verständigt, die Stromnetzentgelte der vier 
Übertragungsnetze in Deutschland schrittweise zu vereinheitlichen. 
Damit werden hohe Mehrkosten, gerade in den neuen Bundesländern, 
verringert. Gleichzeitig sollen Zuschüsse aus Netzentgelten an Wind- 
und Solaranlagen – sogenannte vermiedene Netzentgelte – reduziert 
werden. Hierzu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs und Georg Nüßlein:
   Fuchs: „Energiewende und Netzausbau sind gesamtdeutsche Aufgaben. 
Es ist ein Gebot der Fairness, dass die Verbraucher in den 
verschiedenen Teilen unseres Landes auch die gleichen 
Übertragungsnetzentgelte zahlen. Heute haben wir einen guten Weg für 
eine bundesweite Angleichung gefunden. Ein schrittweises Vorgehen 
bietet Planungssicherheit für alle Beteiligten. Und die 
stromkostenintensive Industrie ist durch Regelungen zur 
Kostenbegrenzung vor Überlastungen geschützt. Das sichert 
Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit.“
   Nüßlein: „Auch bei den vermiedenen Netzentgelten haben wir einen 
vernünftigen Interessenausgleich gefunden. Für bestehende steuerbare 
Stromerzeugungsanlagen, zum Beispiel im Bereich der 
Kraft-Wärme-Kopplung und der Wasserkraft, bleibt die geltende 
Regelung im Wesentlichen erhalten. Damit würdigen wir auch weiterhin 
den netzentlastenden Beitrag dieser Anlagen. Für neue und bestehende 
Wind- und Solaranlagen werden die Zahlungen hingegen eingestellt. 
Jedoch erfolgt hier ein vollständiger Kostenausgleich über das EEG.“
   Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz soll 2018 in Kraft treten. 
Die Angleichung der Übertragungsnetzentgelte soll in mehreren 
Schritten ab 2019 erfolgen, so dass ab Anfang 2023 ein einheitliches 
Niveau in ganz Deutschland besteht.
   Das heutige Regelungspaket sieht zudem vor, dass die Kosten für 
die Netzanbindung von Windparks auf See aus den Netzentgelten in eine
gesonderte Umlage, die sog. Offshore-Haftungsumlage, zu überführen. 
Die Umlage sieht Entlastungsregelungen für die energieintensive 
Industrie vor. Im Bereich der vermiedenen Netzentgelte setzt der 
Entwurf auf eine differenzierte Regelung. Steuerbare dezentrale 
Erzeugungsanlagen sollen grundsätzlich weiter Zahlungen für 
vermiedene Netzentgelte erhalten. Bei Neuanlagen läuft die Regelung 
allerdings 2022 aus. Die Höhe der Zahlungen wird auf dem Niveau von 
2016 eingefroren; Offshore-Anbindungskosten werden bei der Berechnung
zukünftig nicht berücksichtigt. Dies führt insbesondere in Regionen 
mit hohen Anteilen von Wind- und Solarstrom zur Stabilisierung oder 
sogar Senkung der Netzentgelte.
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