Energiegesetze schaffen Planungssicherheit für 
Kraft-Wärme-Kopplung und Leitungsbau
   Am heutigen Mittwoch hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie 
des Deutschen Bundestages zwei wichtige energiepolitische Vorhaben 
beschlossen, das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
und die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK). Hierzu 
erklären der stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, und der wirtschafts- und 
energiepolitische Sprecher, Joachim Pfeiffer:
   Michael Fuchs: „Die Kraft-Wärme-Kopplung ist und bleibt eine 
wichtige Effizienztechnologie. Anders als Wind- und Solarstrom helfen
KWK-Anlagen nicht nur beim Klimaschutz sondern sorgen auch für mehr 
Versorgungssicherheit. Darum sind wir beim KWK-Ausbauziel auch 
ehrgeiziger und längerfristiger orientiert als die Bundesregierung. 
Klar ist für uns: sowohl öffentliche als auch industrielle KWK sind 
wertvoll. Daher halten wir uns auch die Option offen, ab 2017 die 
industrielle KWK stärker zu fördern, wenn dies erforderlich sein 
sollte, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu sichern. Wichtig ist
auch, dass wir für Klein-KWK-Anlagen die Förderbedingungen verbessert
haben.“
   Joachim Pfeiffer: „Der Energieleitungsbau muss zügig vorankommen, 
daran führt kein Weg vorbei. Denn der Ausbau der erneuerbaren 
Energien führt dazu, dass die Netzengpässe in Deutschland zunehmen. 
Allein die sogenannten Redispatch-Kosten, die den Stromkunden durch 
nicht eingespeisten Windstrom entstehen, nähren sich in diesem Jahr 
der Milliardengrenze, Tendenz weiter steigend.
   Das neue Energieleitungsausbaugesetz erweitert die Möglichkeiten 
für eine Erdkabelverkabelung von Höchstspannungsleitungen. Damit soll
eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden. Für die 
neuen großen Gleichstromtrassen gilt ein Erdkabelvorrang. Klar ist 
aber auch, dass Erdkabel im Wechselstrombereich auf wenige 
Pilotprojekte begrenzt werden müssen, denn es gibt hier noch zu viele
ungeklärte Fragen. Diese betreffen unter anderem erhebliche 
technische Unsicherheiten, lange Reparaturzeiten, einen hohen 
Flächenverbrauch, exorbitant höhere Kosten sowie eine maximal halb so
lange Lebensdauer im Vergleich zu Überlandleitungen. Letztendlich 
gilt: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer die Energiewende und den 
Ausbau der erneuerbaren Energien will, muss auch für den notwendigen 
Netzausbau sein.“
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