Im Jahr 2009 agierte die mk-group („Care-Energy“) 
als reiner Contractor und Energiedienstleister für Industrie und 
Gewerbe. In dieser Funktion war „Care-Energy“ Letztverbraucher und 
galt als produzierendes Gewerbe. In 2010 verabschiedete die 
Bundesregierung das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere 
Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). In diesem Gesetz werden 
Energieversorger und (Privat-)Kunden zum effizienten Umgang mit 
Energie angehalten, was sich am Besten durch Contracting umsetzen 
lässt. Entsprechend begann „Care-Energy“ im November 2010 damit 
Energiedienstleistungen für Private anzubieten. Analog zum Vorgehen 
bei Industrie und Gewerbe meldete sich „Care-Energy“ als 
Letztverbraucher bei den Netzbetrieben an. In der Folge klagten 
verschiedene Netzbetriebe gegen diese Anmeldung, es ergingen 5 
Urteile gegen „Care-Energy“, die die Unternehmen der mk-group 
ausdrücklich nicht als Letztverbraucher einordnen, sondern den 
Kunden. Am eindeutigsten formulieren diese Einschätzung von 
„Care-Energy“ als NICHT-LETZTVERBRAUCHER und dem Kunden als 
LETZBERBRAUCHER das LG Mühlhausen (1 HK O 43/12 vom 19.04.12) und das
LG Erfurt (2 HKO 53/ 12 vom 05.04.12).
   Diese Urteile wurden von den 3 führenden energierechtlichen 
Anwaltskanzleien in Deutschland für die Netzbetreiber erstritten. Als
Folge dieser Urteile hat „Care-Energy“ alle Geschäftsprozesse 
dahingehend umgestellt, dass der Kunde und nicht die Unternehmen der 
mk-group Letztverbraucher im Sinne des Gesetzes ist. Inzwischen 
argumentieren die gleichen 3 Anwaltskanzleien genau gegenteilig, 
weshalb 3 der 4 großen Übertragungsnetzbetreiber in zivilrechtlichen 
Verfahren gegen den Energielieferanten im Contracting von 
„Care-Energy“, die mk-energy, auf Zahlung der EEG-Umlage klagen. 
mk-energy liefert den gekauften Ökostrom an die mk-grid, die im 
Rahmen des Contractings die Hausnetze bei den Kunden betreibt und 
dort den Strom als Energiedienstleistung in sog. Nutzenergie wandelt.
Im Rahmen einer Güteverhandlung in einem Verfahren eines 
Übertragungsnetzbetreibers gegen die mk-energy kam dieser Tage die 
zuständige Richterin am LG Hamburg in einer ersten Einschätzung der 
Sachlage zu dem Schluss, dass mk-grid, also der Kunde von mk-energy 
wohl doch Letztverbraucher sei. Diese erste Einschätzung ist 
unvereinbar mit den vorgenannten, von den gleichen Anwälten 
erstrittenen Urteilen, dass kein Unternehmen der mk-group als 
Letztverbraucher anzusehen sei.
   Es zeigt sich, dass gerade die auf der Gegenseite arbeitenden 
Anwaltsgesellschaften einhellig die Gesetze jeweils unterschiedlich 
auslegen, gerade so, wie es für die jeweilige Mandantschaft 
vorteilhaft ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass erst auf 
Aberkennung der Letztverbrauchereigenschaft und dann auf Anerkennung 
der Letztverbrauchereigenschaft geklagt wird. „Care-Energy“ hat auf 
Basis der von den Anwaltskanzleien erstrittenen Urteile alle internen
Geschäftsprozesse umgestellt und seine neue, auf Basis von 5 Urteilen
zugewiesene Rolle akzeptiert hinsichtlich Anmeldeverfahren, aber auch
bezüglich Steuern, Entgelten und privatwirtschaftlichen Abgaben. 
„Care-Energy“ hat in seiner von den Gerichten zugewiesenen Rolle alle
Steuern, Abgaben und Entgelte fristgerecht und vollständig 
entrichtet. Es ist nicht hinnehmbar, dass neben den juristischen 
Wendungen bezüglich der Letztverbraucherrolle jetzt öffentlich 
behauptet wird, „Care-Energy“ würde Geld schulden, weil es aus Sicht 
der Anwälte jetzt eine andere Rolle hätte (Letztverbraucher).
   Martin Kristek, geschäftsführer der mk-group Holding GmbH: „Wir 
werden alle in der Gerichtsverfahren 2011 und 2012 beteiligten 
Netzbetriebe in Deutschland auffordern, sich in den laufenden 
Verfahren mit den Übertragungsnetzbetreibern auf unserer Seite zu 
beteiligen. Diese sog. Streitverkündung wird den einzelnen 
Netzbetrieben in den kommenden Tagen zugehen. Zugleich werden wir im 
laufenden Verfahren am LG Hamburg die Anwälte, die die Entscheidungen
gegen die Letztverbrauchereigenschaft von „Care-Energy“ erwirkt haben
und momentan die Gegenseite nicht vertreten, als Zeugen vor Gericht 
laden.“ Es werde spannend sein zu beobachten, wie die Anwälte der 
Gegenseite am LG Hamburg, die ihre Meinung um 180 Grad gedreht haben,
dann gegen ihre Kollegen argumentieren, die ihre Argumentation aus 
den ursprünglichen Verfahren gegen die Letztverbrauchereigenschaft 
vortragen.
   Mit Blick auf die laufende Diskussion um die EEG-Umlage als 
Begründung für die Verweigerung des Sonderkündigungsrechtes der 
Verbraucher bei den zurückliegenden Preiserhöhungen der 
Stromversorger verwies Martin Kristek auf einen weiteren Aspekt: In 
einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm, festgestellt, dass seitens 
der Übertragungsnetzbetreiber keine Verpflichtung bestehe, die 
EEG-Umlage von ihren Kunden zu fordern. Die Übertragungsnetzbetreiber
seien also nicht gesetzlich verpflichtet seien, die EEG-Umlage an die
Letztverbraucher weiterzugeben, sondern tun dies aus wirtschaftlichem
Interesse über privatwirtschaftliche Verträge. Neben der Bedeutung 
dieses Urteils für das laufende Verfahren zwischen 
Übertragungsnetzbetreibern und „Care-Energy“ verwies Martin Kristek 
auf einen weiteren Aspekt des Urteils: In den vergangenen Wochen 
haben zahlreiche Stromversorger den Kunden die Preise erhöht und dies
mit der steigenden EEG-Umlage begründet. Wenn einem Kunden ein 
Stromversorger im Fall einer Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht 
verweigert habe, weil es sich nach Aussage des Stromversorgers um 
eine staatliche Abgabe handele, so sei dies unrechtmäßig, denn die 
Weiterreichung an den Kunden erfolge auf Basis eines Vertrages, nicht
des Gesetzes. „Wer einen Vertrag hat und die Preise erhöht, muss 
akzeptieren, dass seine Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben.“
Für Rückfragen:
Marc März
Leiter Public Affairs
T.: +49 40 41431485 80
M.: +49 151 42260332
F.: +49 40 41431485 89
Marc.Maerz@Care-Energy.de
www.care-energy.de
Dessauer Straße 2-4
20457 Hamburg
Care-Energy
mk-group Holding GmbH
mk-power – Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy – Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid – Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering – GmbH & Co.KG
neutral commoditiy clearing GmbH & Co.KG
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
HRB 111099
Geschäftsführer Herr Martin Richard Kristek
