Europäischer Rat beschließt nichts Konkretes für Klimaschutz und Erneuerbare Energien im Verkehr nach 2020
Allgemein Freitag, Oktober 24th, 2014Der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der Europäische Rat am
23./24. Oktober 2014 für die Zeit nach 2020 keine konkreten Vorgaben
für weniger Treibhausgase durch Kraftstoffe und mehr Erneuerbare
Energien im Verkehr beschlossen hat. Bislang muss bis zum Jahr 2020
in allen EU-Mitgliedstaaten der Ausstoß von Treibhausgasen durch
Benzin und Diesel um 6 Prozent verringert werden. Ein Anteil von
mindestens 10 Prozent dieser Kraftstoffe muss durch Erneuerbare
Energien ersetzt werden. Diese für alle EU-Mitgliedstaaten
verbindlichen Mindestwerte sind auf das Jahr 2020 befristet und
fallen ab dem 1. Januar 2021 weg.
Der Europäische Rat hat die Befristung dieser Mindestwerte nicht
aufgehoben. Neue Mindestwerte sind nicht beschlossen worden. In nur
allgemeiner Form wird die EU-Kommission zur Entwicklung von
„Instrumenten und Maßnahmen“ im Verkehrssektor aufgefordert. Dies
steht in deutlichem Gegensatz zu der bisherigen EU-Klima- und
Energiepolitik in Bezug auf Kraftstoffe. In Deutschland hat hingegen
der Bundestag am 9. Oktober 2014 beschlossen, den Ausstoß von
Treibhausgasen durch Kraftstoffe für die Zeit ab 2020 um mindestens 6
Prozent zu senken.
Der BDBe bedauert, dass der Europäische Rat die EU-Klima- und
Energiepolitik bei Kraftstoffen nach 2020 offen gelassen hat. Bei
Kraftstoffen sind klare und alle Mitgliedstaaten verpflichtende
Vorgaben für weniger Treibhausgase und mehr Erneuerbare Energien
notwendig. Die deutsche Bioethanolwirtschaft fordert, dass die
Mindestziele der EU-Richtlinien Erneuerbare Energien (Rl. 2009/28/EG)
und Kraftstoffqualität (Rl. 98/70/EG) entfristet und deutlich
angehoben werden.
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