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Bundeskabinett beschließt Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz





Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 14 Prozent erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Wärme und Kälte zu erreichen. Ein entsprechender Anteil von gut 10 Prozent ist derzeit bereits erreicht.

Kernelemente des Berichtes sind Aussagen zu den Erfahrungen mit dem Gesetz sowie Empfehlungen zur gesetzlichen Weiterentwicklung. Der Erfahrungsbericht betrachtet besonders die Entwicklung der Kosten und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes verschiedener Formen erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung im Neubau, den aktuellen Stand der Markteinführung sowie technische Entwicklungen und Trends. Aus diesem Gesamtbild leitet der Bericht Handlungsempfehlungen und Optionen zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ab.

Der Bericht wird nun dem Präsidenten des Deutschen Bundestages sowie dem Präsidenten des Bundesrates zugeleitet.

Der vollständige Bericht ist verfügbar unter www.bmu.de .

Herausgeber: Bundesumweltministerium, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Dominik Geißler (verantwortlich), Frauke Stamer, Ingo Strube, Jürgen Maaß
Telefon: 030 18 305-2010 /-2011 /-2012 /-2014 Fax: 030 18 305-2016
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Erstellt von an 19. Dez. 2012. geschrieben in Allgemein. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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