Das Gericht der Europäischen Union 
sollte drohende Verzerrungen der europäischen Strommärkte durch 
geplante britische Atomsubventionen angemessen berücksichtigen, 
fordert der deutsche Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy. Das 
EU-Gericht in Luxemburg verhandelt heute über eine Nichtigkeitsklage 
der Staaten Österreich und – als Streithelfer – Luxemburg gegen die 
positive Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission. Diese 
hatte ein milliardenschweres Zuwendungspaket für das AKW-Projekt 
Hinkley Point C in Großbritannien genehmigt.“Die Richter müssen hier 
konsequent die Folgewirkungen der exorbitanten Atomsubventionen 
hinterfragen“, fordert Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace 
Energy. „Die heutige Verhandlung ist eine wichtige Gelegenheit, um 
langfristige Verwerfungen auf dem Energiemarkt und Schaden für die 
europäische Energiewende juristisch noch abwenden zu können“, so 
Tangermann: „Österreich hat Recht, dass die Kommission das 
Beihilferecht fehlerhaft angewendet hat und insbesondere die 
Förderung von neuen Atomkraftwerken kein  Ziel von gemeinsamem 
europäischem Interesse darstellt.“
   In einem Parallelverfahren streitet Greenpeace Energy als einziges
europäisches Unternehmen ebenfalls gegen die von der EU-Kommission 
genehmigten Atomsubventionen. Diese dürften sich laut 
wissenschaftlichen Berechnungen auf bis zu 108 Milliarden Euro 
summieren. Nachdem das EU-Gericht die Klage der Energiegenossenschaft
aus formaljuristischen Gründen zunächst abgewiesen hatte, legte 
Greenpeace Energy Ende 2016 Rechtsmittel beim Europäischen 
Gerichtshof (EuGH) ein. „Die erste Gerichtsinstanz hat sich in 
unserem Prozess um eine Antwort auf die eigentliche Kernfrage 
gedrückt – nämlich in welchem Maße ein hochsubventioniertes Hinkley 
Point C und mögliche Folgeprojekte den europäischen Strommarkt zu 
Lasten erneuerbarer Anbieter verzerren“, so Tangermann. Er fordert: 
„Im Verfahren von Österreich und Luxemburg darf sich das so nicht 
wiederholen.“
   Der eigene wirtschaftliche Nachteil summiert sich allein bei 
Greenpeace Energy durch den grenzüberschreitenden Einfluss von 
Hinkley Point C auf bis zu sechsstellige Eurobeträge pro Jahr. Diese 
Belastung würde sich sogar noch vervielfachen, wenn das 
Subventionsschema von Hinkley Point C wie geplant zum Vorbild für 
andere AKW-Projekte in Europa werden würde. Die Strombörsenpreise in 
Deutschland würden dann durch ein Überangebot an Atomstrom um bis zu 
zwölf Prozent gedämpft, was vor allem ambitionierte erneuerbare 
Energieanbieter wie Greenpeace Energy benachteiligen würde, die 
abseits der Börse ihren Strom beschaffen. „Die Aussage der 
Kommission, die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb würden auf 
ein Minimum reduziert, ist nicht von der Realität gedeckt“, sagt 
Sönke Tangermann.
   Mehrere von der Energiegenossenschaft beauftragte Studien sowie 
eine erste Gerichtsentscheidung aus dem eigenen Klageverfahren 
bestätigen die Argumente der Klägerstaaten Österreich und Luxemburg –
und entkräften die Sichtweise der EU-Kommission und Großbritanniens 
in zahlreichen Punkten. So begründet die EU-Kommission ihre 
Genehmigung damit, dass es einen isolierten Markt für Atomenergie in 
Europa gäbe und dass auf diesem ein „Marktversagen“ bestehe, welches 
mit der gewährten Beihilfe behoben werden solle. Diese Sichtweise hat
das EU-Gericht im Verfahren von Greenpeace Energy zumindest klar 
zurückgewiesen. Stattdessen konstatierten die Richter dort, dass 
konventionelle wie erneuerbare Energieanbieter auf demselben 
europäischen Strommarkt tätig sind. „Damit ist aber auch das Argument
des Marktversagens hinfällig, wenn es den betreffenden Teilmarkt für 
Atomenergie gar nicht gibt“, so Tangermann.
   Hintergrund: Die Hamburger Energiegenossenschaft Greenpeace Energy
engagiert sich seit Jahren gegen den Bau von Atomkraftwerken in 
Europa. Eine Klage von Greenpeace Energy gegen die von der 
EU-Kommission bewilligten britischen Milliardensubventionen für das 
AKW Hinkley Point C wird derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof 
verhandelt, mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen.
Überdies haben sowohl Greenpeace als auch Greenpeace Energy offiziell
Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Finanzhilfen für den
französischen Energiekonzern Electricité de France (EDF) eingelegt. 
Frankreichs Regierung hatte EDF als dessen größter Anteilseigner 
zusätzliches Kapital in Höhe von insgesamt 6,8 Milliarden Euro 
verschafft. Nach Ansicht von Greenpeace Energy floss diese Beihilfe 
vor allem, damit EDF Kostensteigerungen beim AKW-Projekt Hinkley 
Point C bewältigen kann.
   Redaktioneller Hinweis: Auf einer Pressekonferenz in Luxemburg 
nehmen Greenpeace Energy und die Umweltschutzorganisation Greenpeace 
um 13 Uhr Stellung zum Gerichtsverfahren. Alle Details zur 
Pressekonferenz sowie zu den oben genannten Studien und Analysen sind
abrufbar unter www.greenpeace-energy.de/presse.html.
Pressekontakt:
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG 
Telefon 030 / 28 482 210
christoph.rasch@greenpeace-energy.de
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