Erfreulicherweise hat die EU-Kommission heute das 
Vergütungssystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als rechtskonform 
bestätigt. In ihrer Veröffentlichung zur Einleitung eines 
Prüfverfahrens gegen die besondere Ausgleichsregelung im EEG 
deklariert die EU-Kommission das EEG insgesamt allerdings als 
Beihilfe. „Es ist gut, dass die EU-Kommission heute die Systematik 
der EEG-Vergütungen bestätigt hat. Jedoch befindet sie sich mit der 
Behauptung, das Gesetz falle unter die Beihilferichtlinie, im klaren 
Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung“, kommentiert 
BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk die heutige Stellungnahme der 
Kommission.
   Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe im Fall PreussenElektra 
von 2001 das EEG klar vom Beihilfe-Verdacht befreit. Dieses Urteil 
sei auch Grundlage der bisherigen Positionierung der EU-Kommission. 
„Die neue Auffassung der Kommission, dass es seitdem signifikante 
Änderungen des EEG gegeben habe, die eine Einordnung als Beihilfe 
begründen könnten, ist rechtlich nicht stichhaltig“, erläutert Falk.
Neue Leitlinien für Beihilferecht geplant
   Gleichzeitig mit der Eröffnung des Prüfverfahrens hat 
EU-Wettbewerbskommissar Almunia heute angekündigt, die Leitlinien für
das Beihilferecht grundsätzlich zu überarbeiten. Der bisherige 
Entwurf des Wettbewerbskommissars für eine Neufassung der Leitlinien 
stellt einen umfassenden Angriff auf das EEG dar. Darin sind 
detaillierte Vorgaben für die Refinanzierung der Erneuerbaren 
Energien vorgesehen, die mit der geltenden EU-Richtlinie für 
Erneuerbare Energien nicht vereinbar sind. Diese legt eindeutig fest,
dass die Nationalstaaten die Hoheit über die Förderung der 
Erneuerbaren behalten müssen, um ihre Ausbauziele für das Jahr 2020 
zu erreichen.
   „Der Leitlinienentwurf von Almunia ist in keiner Weise akzeptabel.
Wir gehen vielmehr davon aus, dass die neuen Beihilfeleitlinien so 
ausgestaltet werden, dass die Mitgliedsstaaten weiterhin den 
notwendigen Spielraum beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und den 
dafür geeigneten Förderinstrumenten behalten“, erklärt Falk.
   Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland 
bündelt der BEE die Interessen von 26 Verbänden und Organisationen 
mit 30 000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5000 Unternehmen. Wir
vertreten auf diese Weise ca. 380 000 Arbeitsplätze und mehr als 3 
Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare 
Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.
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