Erfahrungsaustausch zum § 41 EEG/DIN EN 16001
Allgemein Donnerstag, Oktober 14th, 2010Am 16.09.2010 veranstaltete die GUTcert in Berlin zum zweiten Mal den Erfahrungsaustausch in der Anwendung des § 41 Abs. 1 Nr. 4 EEG und der DIN EN 16001. Im alten Senatorenraum des Ellington Hotel stießen bei den ca. 90 Teilnehmern insbesondere die Ausführungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die von dem Regierungsdirektor Stefan Krakowka als zuständigen Referats-leiter des Bundesamtes fachlich und juristisch erläutert wurden, auf großes Interesse. Insgesamt gingen bei der BAFA 650 Anträge mit 890 Abnahmestellen ein, wodurch die Gesamt-anzahl an Anträgen im Vergleich zum letzten Jahr um 10 – 12 Prozent gestiegen ist. Thematisch wurde auf die Umsetzung der in §§ 40 ff. EEG verankerten Voraussetzung und einzelne Problematiken der Antragsbefugnis und Nachweis-verpflichtungen vertieft Bezug genommen und diskutiert. Dabei gestaltete sich der fachliche Austausch zwischen Herrn Krakowka und Herrn Dr. Riedel von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) als äußerst interessant. So wurden die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Härtefall nochmal kritisch betrachtet und durch BBH juristisch bewertet.
In einem weiteren Themenblock wurde die betriebliche Umsetzung an zwei Praxisbeispielen vorgestellt. Herr Knöfel, Energiecontroller der Universitätsenergie Göttingen GmbH
sowie Herr Roesch, Umweltmanagementbeauftragter der H.C. Starck GmbH erläuterten, wie durch die Einführung eines Energiemanagementsystem Energieeinsparpotentiale aufgedeckt und systematisch verfolgt wurden. Durch den Aufbau der Systematik eines Energiemanagementsystems hat zudem eine erheblich verbesserte interne und externe Kommunikation stattgefunden. Dies führte auch dazu, dass Investitionsentscheidungen deutlich besser getroffen werden, da die Prozesse zur Mittelfreigabe für Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung vereinfacht wurden und jetzt effektiver sind.
Herr Denk und Herr Radtke von der PricewaterhouseCoopers AG beleuchteten das Thema aus der Perspektive eines Wirtschaftsprüfers. Neben besonderen Fällen der Antrags-stellung und dem Einhalten von Antragsfristen wurden haupt-sächlich Problemfälle in der Prüfungspraxis thematisiert. Darunter fallen z.B. nicht vollständig angesetzte Stromkosten
oder nicht kostenmindernd angesetzte Weiterleitung an Dritte.
Zum Abschluss der Tagung informierte Herr Prof. Dr. Lieback über Erfahrungen aus der Zertifizierung von Energie-managementsystemen nach DIN EN 16001. Die Zertifizierung-sorganisationen sind dabei mit sehr unterschiedlichen Herangehensweisen an die Datenermittlung konfrontiert worden, die oft den sehr unterschiedlichen Betriebs-bedingungen und der großen Vielfalt der Antragsteller geschuldet waren. Zusammenfassend ließ sich konstatieren, dass viele der geprüften Unternehmen schon seit Jahren mit dem Thema Energieeinsparung sehr ehrgeizig umgehen. Doch gerade in den organisatorischen Abläufen, die ein Energiemanagementsystem bietet, stecken oft große Potenziale, deren Nutzung kaum Kosten verursachen. Dies wird auch in dem von der GUTcert überarbeiteten und an die DIN EN 16001 angepassten Leitfaden deutlich (Download unter http://gut-cert.de/info-energiemanagement.html).
Nach der sehr guten Resonanz, die wir zu den Veranstaltungen 2009 und 2010 erhalten haben, wollen wir uns auch im nächsten Jahr wieder mit allen Akteuren zum Austausch von Erfahrungen und guten Lösungen im Energiemanagement-bereich treffen. Sichern Sie sich deshalb schon jetzt den 15. September 2011!
Kurz-URL: https://www.88energie.de/?p=275112