Mehr als die Hälfte der ausgedienten Batterien in Deutschland 
wird illegal entsorgt, doch der Entwurf des Bundesumweltministeriums für das 
neue Batteriegesetz löst das Problem nicht – Sammelquote für Gerätebatterien 
muss deutlich erhöht werden – Berechnung der Sammelquote enthält Schlupfloch und
konterkariert Sammelbemühungen – Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus wegen Brandgefahr
notwendig
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die vom Bundesumweltministerium 
vorgeschlagenen Änderungen des Batteriegesetzes (BattG) als eine 
Bankrotterklärung an den Umweltschutz. Nach Einschätzung des Umwelt- und 
Verbraucherschutzverbandes setzt der Entwurf der überwiegend illegalen 
Entsorgung von Gerätebatterien, dem wachsenden Ressourcenbedarf und der 
zunehmenden Brandproblematik von Lithium-Ionen-Batterien nichts entgegen.
Die DUH kritisiert, dass durch eine viel zu geringe Sammelquote von nur 45 
Prozent das bisherige niedrige Niveau der Erfassung von Gerätebatterien 
beibehalten wird. Die gesetzliche Sammelquote muss nicht nur dringend erhöht, 
sondern auch für verschiedene Batterietypen separat vorgegeben werden. 
Andernfalls würden weiterhin verstärkt schwere Blei-Säure-Batterien anstelle von
beispielsweise Nickel-Cadmium- oder Lithium-Ionen-Batterien gesammelt. Zudem 
enthält das Batteriegesetz ein Schlupfloch bei der Berechnung der Sammelquote, 
sodass im schlimmsten Fall nur 15 Prozent der in Verkehr gebrachten 
Gerätebatterien gesammelt werden müssen. Ebenso fehlen verpflichtende 
Ökodesignvorgaben für alle Batterien und konkrete Sammelziele für 
Industriebatterien. Der Brandgefahr durch Hochenergieakkus muss mit einem Pfand 
begegnet werden, was im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wird.
„Die Bundesregierung verpasst es, im Batteriegesetz festzulegen, dass diejenigen
Unternehmen, die Batterien verkaufen und damit viel Geld verdienen, dafür sorgen
müssen, dass möglichst viele Batterien auch wieder eingesammelt werden. Mehr als
jede zweite Altbatterie in Smartphones, Spielzeug und anderen Elektrogeräten 
wird falsch entsorgt und landet zum Beispiel im Restmüll. Nach dem Willen von 
Bundesumweltministerin Svenja Schulze soll das künftig so bleiben. Frau Schulze 
akzeptiert mit dieser Regelung ohne Not, dass die in Batterien enthaltenen 
Schadstoffe und Schwermetalle die Gesundheit der Menschen und die Umwelt durch 
unsachgemäße Entsorgung schädigen“, kritisiert die Stellvertretende 
Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz.
Die DUH fordert eine Anhebung der gesetzlichen Sammelquote für Gerätebatterien 
auf 65 Prozent ab 2021 und 85 Prozent ab 2023. Belgien erreichte bereits 2017 
eine Sammelquote von 60,6 Prozent und Polen eine Quote von 66 Prozent.
„Die niedrige gesetzliche Sammelquote von nur 45 Prozent wird in Deutschland mit
47,7 Prozent knapp übererfüllt, sodass zukünftig keine Anreize für 
Rücknahmesysteme bestehen, mehr Batterien von den Sammelstellen abzuholen. Jede 
über der gesetzlichen Mindestquote abgeholte Batterie kostet die 
Rücknahmesysteme unnötig viel Geld. Deshalb werden Sammelstellen bewusst 
schlecht bedient und bleiben im Zweifelsfall sogar auf den Batterien sitzen. Da 
im Batteriegesetz kein Kostenausgleich zwischen den Rücknahmesystemen für –zu 
viel– gesammelte Batterien vorgesehen ist, entsteht ein absurder Wettbewerb um 
geringstmögliche Sammelmengen zu Lasten der Verbraucher und des Umweltschutzes“,
kritisiert Metz.
Philipp Sommer, Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft warnt: „Die 
im aktuellen Gesetzentwurf vorgeschlagene Berechnungsmethode gefährdet durch 
Schlupflöcher selbst die Einhaltung des niedrigen gesetzlichen Sammelziels von 
nur 45 Prozent. So könnten neu gegründete Rücknahmesysteme, die nach Ablauf 
einer Übergangsregelung aktiv werden und im Folgejahr den Markt wieder 
verlassen, ihre faktische Rücknahmeverpflichtung auf 15 Prozent reduzieren. 
Tricksereien werden Tür und Tor geöffnet.“
Nach den Plänen des Bundesumweltministeriums soll beim Wechsel eines Herstellers
zu einem anderen Rücknahmesystem nur die vom Hersteller ab dem Zeitpunkt des 
Wechsels in Verkehr gebrachte Menge dem neuen System zugerechnet werden. Die 
Rücknahmeverpflichtung für die in den beiden Vorjahren vom Hersteller in Verkehr
gebrachte Menge verbleibt beim vorherigen Rücknahmesystem. Tritt dieses jedoch 
aus dem Markt aus, entfällt auch die Rücknahmeverpflichtung für diese Mengen. 
Deshalb ist es dringend erforderlich, dass beim Wechsel eines Herstellers zu 
einem anderen Rücknahmesystem auch die in den Vorjahren in Verkehr gebrachten 
Mengen beim neuen System angerechnet werden.
Falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien führen mittlerweile regelmäßig zu 
Bränden in Entsorgungsanlagen mit hohem Sachschaden und gravierenden 
Umweltauswirkungen. Für Lithiumbatterien mit hoher Speicherkapazität, wie etwa 
Akkus aus Laptops, Elektrowerkzeug und E-Scootern, sollte ein Pfandsystem 
eingeführt werden. Eine Pfandhöhe von 50 Euro setzt nach Einschätzung der DUH 
einen ausreichenden Anreiz zur gesonderten Rückgabe.
Auch muss das Ökodesign von Batterien dringend durch verbindliche Vorgaben 
verbessert werden. So sollten gesetzliche Mindeststandards die Langlebigkeit, 
den Einsatz von Rezyklaten und die problemlose Entnahme von Batterien 
sicherstellen. Das vom Bundesumweltministerium vorgesehene Anreizmodell zur 
Stärkung der ökologischen Gestaltung von Batterien durch Rücknahmesysteme, die 
in einem Wettbewerb untereinanderstehen, wird nicht funktionieren. Der 
finanzielle Spielraum zur Belohnung eines umweltfreundlichen Produktdesigns wird
aus Wettbewerbsgründen zu gering sein. Zudem können Batteriehersteller die 
Rücknahmesysteme nach Belieben wechseln.
„Der Ausbau der Elektromobilität führt zu immer größeren Mengen an 
Industriebatterien. Für diese existiert derzeit weder eine amtliche 
Sammelstatistik noch ein Sammelziel. Deshalb sollte für Industriebatterien, die 
in E-Scootern, E-Bikes und E-Autos verbaut werden, eine verpflichtende 
Sammelquote festgelegt werden“, sagt Metz. Zudem sollte die Nutzung ausgedienter
Akkus der Elektromobilität als stationäre Energiespeicher durch verbindliche 
Vorgaben zur Wiederverwendung gefördert werden.
Links:
Mehr zum Thema Batterien: https://www.duh.de/projekte/batterien/
DUH-Stellungnahme zur Änderung des Batteriegesetzes http://l.duh.de/p200228
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0170 7686923, metz@duh.de 
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030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
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OTS:               Deutsche Umwelthilfe e.V.
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