Entwurf zur Novelle des 
Kreislaufwirtschaftsgesetzes geht kaum über die Umsetzung schwacher 
europarechtlicher Regelungen hinaus – Unnötige Vernichtung 
neuwertiger Waren wird nicht, wie von Umweltministerin Schulze 
angekündigt, beendet – DUH fordert Abfallvermeidungsziel und Quote 
zum Einsatz von Recyclingmaterialien – Recyclingziele für 
Siedlungsabfälle müssen erhöht werden – Bundesländer sollten 
verpflichtet werden, Daten über den Vollzug zu veröffentlichen
   Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vergibt 
Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit dem aktuellen Entwurf zur 
Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Chance, Abfallvermeidung
und ein ambitioniertes Recycling wirklich voranzubringen. Das ist 
deshalb besonders bedenklich, weil durch die konsequente Vermeidung 
unnötiger Abfälle, durch die Wiederverwendung von Verpackungen und 
Produkten sowie den Einsatz von Sekundärrohstoffen Millionen Tonnen 
des Klimagases CO2 eingespart werden könnten. 
Klimaentlastungspotentiale dürfen nicht ungenutzt bleiben, denn zur 
Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung ist jeder Beitrag
dringend notwendig.
   Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband kritisiert, dass ein 
dringend benötigtes Abfallvermeidungsziel gegen die immer größer 
werdenden Müllmengen nicht festgelegt wurde. Anders als von der 
Bundesumweltministerin im Juni 2019 angekündigt, wird der vorgelegte 
Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch die unnötige 
Vernichtung neuwertiger Waren nicht beenden. Der Entwurf enthält 
lediglich die Option hierzu eine Verordnung zu erlassen, lässt aber 
alles offen. Die outputbasierte Recyclingquote für Siedlungsabfälle 
von nur 65 Prozent bis 2035 ist ambitionslos und kann viel schneller 
erreicht werden. Um den Einsatz von Recyclingmaterial endlich voran 
zu bringen, wäre zudem die Festlegung von Mindesteinsatzquoten 
notwendig.
   „Es wird viel über Abfallvermeidung und Recycling gesprochen, aber
in den rechtlichen Regelungen findet sich das nicht wieder. Der 
Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist nicht progressiv und 
findet keine klaren Antworten auf immer größer werdende Abfallmengen,
immer schnelllebigeren Konsum und einen zu geringen Einsatz von 
Sekundärrohstoffen. Unter dem ehemaligen Umweltminister Klaus Töpfer 
wurden in Deutschland europaweit Standards zur Nachahmung gesetzt. 
Heute hingegen wird die Umsetzung europarechtlicher Regelungen, und 
damit des kleinsten gemeinsamen Nenners aller EU-Mitgliedsstaaten, 
als Erfolg verkauft. Wenn Deutschland in Europa wieder vorangehen 
will, dann brauchen wir im Kreislaufwirtschaftsgesetz ein 
Abfallvermeidungsziel, ambitionierte Recyclingquoten und die 
Festlegung von Mindesteinsatzquoten für Recyclingmaterialien“, sagt 
die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
   Das Prinzip der Abfallvermeidung wird in Deutschland bislang kaum 
umgesetzt. Ein Grund dafür sind fehlende Ziele zur Vermeidung 
unnötiger Abfälle. Deshalb sollten Restabfall und Sperrmüll durch 
eine verbindliche Zielsetzung von aktuell 188 Kilogramm auf 140 
Kilogramm pro Einwohner und Jahr bis 2025 und 90 Kilogramm bis 2030 
reduziert werden. Lebensmittelabfälle sollten von aktuell 220 
Kilogramm pro Einwohner und Jahr bis 2030 halbiert werden. Nach 
Einschätzung der DUH wird das stoffliche Potential von 
Siedlungsabfällen nicht ausreichend genutzt. Deshalb ist eine 
Erhöhung der Recyclingquote für Siedlungsabfälle auf 65 Prozent bis 
2025 und 85 Prozent bis 2030 notwendig.
   Wenn Recyclingmaterialien Primärrohstoffe ersetzen, werden die 
negativen Umweltauswirkungen für deren Herstellung vermieden. Um den 
Einsatz von Rezyklaten zu fördern, ist daher die Vorgabe einer Quote 
notwendig. Hierzu wäre ein gestuftes Vorgehen geeignet: 20 Prozent 
bis 2020, 30 Prozent bis 2023, 40 Prozent bis 2025. Die Quote sollte 
sich dabei immer auf Post-Consumer-Rezyklate beziehen.
   „Die sinnlose Zerstörung funktionsfähiger Waren muss aus Gründen 
des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, aber auch aufgrund 
sozialer Aspekte gestoppt werden. Händler sollten durch die 
Festlegung einer gesetzlichen Obhutspflicht verpflichtet werden, 
Überhangwaren gebrauchstauglich zu halten, etwa durch Sorgfalt bei 
Transport und Aufbewahrung, ermäßigten Verkauf oder die Spende des 
Produkts. Umweltministerin Schulze hat genau dies für die aktuelle 
Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes versprochen. Jetzt bricht 
sie ihr Wort, indem sie keine verbindliche Obhutspflicht festlegt, 
sondern sich lediglich die Möglichkeit offen hält hierzu – vielleicht
– irgendwann eine Verordnung zu erlassen“, kritisiert der DUH-Leiter 
für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
   In der alltäglichen Praxis werden vom Kreislaufwirtschaftsgesetz 
umfasste Wirtschaftsbeteiligte kaum kontrolliert. Mehrere von der DUH
durchgeführte Umfragen zum Vollzug von Umweltgesetzen belegen, dass 
die meisten Bundesländer keine Angaben zum Vollzug machen oder 
überhaupt keine Kontrollen durchgeführt werden. Daher sollten im 
Kreislaufwirtschaftsgesetz Bundesländer dazu verpflichtet werden, 
Daten zur Kontrolle und Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 
und seiner nachgeordneten Gesetze bzw. Verordnungen zu 
veröffentlichen.
Link: 
DUH-Stellungnahme zu Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: 
http://l.duh.de/p190913a
   Aktionsplan von DUH und foodsharing gegen 
Lebensmittelverschwendung: http://l.duh.de/p181211
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin 
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
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