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Dött: Fahrverbote müssen das letzte Mittel sein





Umweltausschuss des Bundestages beschließt Änderung
des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des
Deutschen Bundestages hat am heutigen Dienstag eine Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Das Bundestagsplenum
entscheidet darüber am Donnerstag. Zur Einigung des Ausschusses
erklärt die umweltpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött:

„Es ist und bleibt unsere Aufgabe, die europäischen Vorgaben für
die Stickoxidemissionen einzuhalten. Fahrverbote müssen allerdings
das letzte Mittel sein. Denn Fahrverbote führen zu erheblichen
Problemen für Bürger und Unternehmen.

Mit dem heutigen Beschluss des Umweltausschusses des Deutschen
Bundestages zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes legen wir
fest, dass Fahrverbote zur Reduzierung der Stickoxidbelastung in den
Städten bei geringen Grenzwertüberschreitungen von bis zu 50
Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft unverhältnismäßig sind.
Weiterhin wird mit dem Gesetz geregelt, dass es ebenfalls
unverhältnismäßig ist, Fahrzeuge mit geringen
Stickstoffoxidemissionen, also Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge, die
weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sowie
Euro-6-Fahrzeuge mit Fahrverboten zu belegen. Das sind gute
Nachrichten für Bürger, Handwerk und Mittelstand und schafft
Rechtssicherheit für die Kommunen.

Mit dem Gesetz erfolgt keine Änderung des Grenzwertes, wie immer
wieder behauptet wird. Denn festgelegt wird lediglich, dass bei
geringen Grenzwertüberschreitungen Fahrverbote unverhältnismäßig
sind, weil die Grenzwerte auch mit anderen Maßnahmen erreichbar sind.
So stehen den betroffenen Kommunen 1,5 Milliarden Euro im Rahmen des
Sofortprogramms –Saubere Luft 2017-2020– zur Verfügung, um mit
Investitionen beispielsweise in Verkehrsinfrastruktur oder den ÖPNV
die Grenzwerte zu erreichen.

Mit der heutigen Entscheidung des Umweltausschusses ist der Weg
frei, das Gesetz noch in dieser Woche im Plenum des Deutschen
Bundestages und im Bundesrat zu beschließen.“

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Erstellt von an 12. März 2019. geschrieben in Umwelttechnologien. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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