Im Klageverfahren für die Saubere Luft in
Stuttgart hat die DUH einen weiteren Antrag auf Vollstreckung beim 
Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt – Nachdem sich die 
Landesregierung trotz mehrmals von Gerichten angedrohten bzw. 
festgesetzten Zwangsgeldern weiterhin weigert, ein 
höchstrichterliches Urteil zur Sicherstellung der Sauberen Luft 
umzusetzen, beantragt die DUH nun die Beugehaft gegen 
Ministerpräsident Kretschmann sowie Vizeministerpräsident Strobl – 
Sowohl das Verwaltungsgericht Stuttgart als auch der 
Verwaltungsgerichtshof von Baden Württemberg sehen elementarste 
rechtsstaatliche Grundsätze durch die Landesregierung verletzt – 
Landesregierung muss zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel sofort in 
den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufnehmen
   Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die 
Landesregierung Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Stuttgart 
hat die DUH am 2. August 2019 beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart 
einen Antrag auf Beugehaft zur Vollstreckung des Urteils des 
Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 eingereicht. Alle vier
bisher gerichtlich erwirkten Zwangsgeldandrohungen und 
Zwangsgeldfestsetzungen gegen die Landesregierung Baden-Württemberg 
wurden von der Landesregierung weitgehend ignoriert. Das 
rechtskräftige Urteil zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde
bisher nicht umgesetzt.
   Die DUH hatte daher die Landesregierung aufgefordert, bis zum 26. 
Juli 2019 mitzuteilen, ob man die durch die Gerichte mehrfach 
geforderten Änderungen des Luftreinhalteplans vornehmen werde. In 
ihrer Antwort wiederholten die Vertreter des Landes Baden-Württemberg
aber lediglich diejenigen Argumente, die zuvor schon durch die 
Gerichte in mehreren Entscheidungen zurückgewiesen wurden. Das Land 
Baden-Württemberg hat somit im Grunde nochmals bestätigt, dass es 
nicht gewillt ist, die gerichtlichen Verurteilungen umzusetzen.
   Um die Landesregierung endlich zur Umsetzung des bereits seit 2018
rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für die Saubere
Luft in Stuttgart zu bewegen, hat die DUH daher nun den Antrag auf 
Vollstreckung des Urteils gestellt. In der Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, dass auch bei Behörden, 
die sich renitent weigern, Gerichtsurteile zu erfüllen, die 
Zwangsvollstreckungsregeln der Zivilprozessordnung anzuwenden sind. 
Diese sehen Beugehaft gegen die verantwortlichen Vertreter vor. Die 
DUH hat daher beantragt, Beugehaft gegen den Ministerpräsidenten von 
Baden-Württemberg, den stellvertretenden Ministerpräsidenten und den 
Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Stuttgart zu 
verhängen, da deren politisches Handeln entscheidend für die Frage 
ist, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt wird.
   Ziel des Verfahrens der DUH ist die schnellstmögliche Einhaltung 
des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Dazu nötig ist nach Urteil
des VG Stuttgart vom Juli 2017 die Einführung von zonalen 
Fahrverboten für Dieselfahrzeuge einschließlich der Abgasnorm Euro 5.
Zuletzt hatte das VG Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019 ein 
Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung 
festgesetzt, da der Luftreinhalteplan abermals nicht, wie vom Gericht
angeordnet, zum 1. Juli 2019 fortgeschrieben und um zonale 
Diesel-Fahrverbote ergänzt wurde. Das VG Stuttgart findet in dem 
Beschluss klare Worte: Durch die Weigerung, „der gerichtlich 
auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten“, werden „elementarste 
rechtsstaatliche Grundsätze“ durch die Landesregierung verletzt.
   Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „In unseren 
Bemühungen für die Saubere Luft in Stuttgart sehen wir uns gezwungen,
wie bereits im vergangenen Jahr gegenüber dem bayerischen 
Ministerpräsidenten, nun auch die Beugehaft für die verantwortlichen 
Politiker in Baden-Württemberg zu beantragen. Dass es überhaupt so 
weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis für die 
baden-württembergische Landesregierung. Hier zeigt sich, welch hohen 
Stellenwert die Interessen der Diesel-Konzerne im Gegensatz zum 
verweigerten Gesundheitsschutz für die Stuttgarter Bürgerinnen und 
Bürger haben.“
   Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: 
„Die Landesregierung vergreift sich am Rechtsstaat. Sie steht aber 
nicht über dem Recht. Wer sich trotz vier Verurteilungen seit über 
einem Jahr weigert, ein höchstrichterliches Urteil zu erfüllen, muss 
mit Konsequenzen rechnen. Unser Rechtssystem sieht dafür das Mittel 
der Beugehaft vor. Es ist anzuwenden. Alternativ wäre es allenfalls 
denkbar, dass die Landesregierung täglich ein Zwangsgeld in Höhe von 
10.000 Euro zahlt, welches an eine gemeinnützige Organisation 
ausgezahlt wird und nicht in der Staatskasse verbleibt. Der Fiskus 
müsste für diese Zahlungen Regress bei den verantwortlichen 
Amtspersonen nehmen.“
   Im Verfahren für die Saubere Luft in München verhandelt der 
Europäische Gerichtshof am 3. September 2019 über die Frage, ob 
Beugehaft gegen den bayerischen Ministerpräsident Markus Söder 
angeordnet werden kann. Die DUH ist zuversichtlich, dass diese Frage 
zugunsten der Rechtsstaatlichkeit und damit der Durchsetzung des 
Rechts entschieden wird. Nach Auffassung der DUH muss dieses Urteil 
für die Entscheidung des Stuttgarter Verfahrens nicht abgewartet 
werden, da sich die Rechtslage schon nach der Anwendung des 
nationalen Rechts ergibt.
Link:
   Beschluss des VG Stuttgart vom 18. Juli 2019: 
http://l.duh.de/p190719
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de  
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, 
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe/
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
