Regierungspräsidium und Stadt Ludwigsburg verstoßen
mit dem unzureichenden Luftreinhalteplan gegen Grundsatzurteil des 
Bundesverwaltungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofes – 
Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) in
2020 ist nicht sichergestellt – Land und Stadt machen sich lächerlich
mit NO2-Staubsaugern und einer minimalen Geschwindigkeitsreduzierung 
um 10 km/h auf 230 Metern Straßenabschnitt nahe der einzigen 
verkehrsnahen amtlichen Messstation – DUH wird notfalls gerichtlich 
wirksame Maßnahmen wie ein Diesel-Fahrverbot einschließlich der 
Abgasstufe Euro 5 zur schnellstmöglichen Einhaltung des 
NO2-Grenzwerts durchsetzen – Menschen haben im gesamten Stadtgebiet 
von Ludwigsburg ein Recht auf „Saubere Luft“
   Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle 
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ludwigsburg als ungeeignet,
um den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich das Recht auf 
„Saubere Luft“ zu gewähren. Der Entwurf des Luftreinhalteplans 
enthält keine einzige Maßnahme, die so spezifisch, verbindlich und 
umfassend ist, dass deren Wirkung auf die Luftqualität seriös 
abschätzbar wäre. Im März 2018 hatte die DUH Klage vor dem 
Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, die mittlerweile an den 
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verwiesen wurde.
Ziel der Klage ist die schnellstmögliche Einhaltung des EU-Grenzwerts
für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel in 
Ludwigsburg.
   Die DUH kritisiert den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans 
für Ludwigsburg als unseriös und rechtswidrig. So bezieht er sich in 
seinen Maßnahmen im Wesentlichen auf den Straßenabschnitt 
Friedrichstraße, an dem die amtliche verkehrsnahe Messstation steht. 
Tatsächlich sind Land und Stadt verpflichtet, an allen von 
Grenzwertüberschreitungen bedrohten Stellen im Stadtgebiet tätig zu 
werden und sicherzustellen, dass nirgendwo die giftigen Dieselabgase 
über dem EU-Grenzwert von 40 µg/m3 im Jahresmittel liegen. Nicht 
hinnehmbar sind zudem die falschen und beschönigenden Aussagen 
bezüglich der erwarteten zukünftigen NOx-Emissionen von 
Dieselfahrzeugen, bei denen zudem auf die Angabe der verwendeten 
Emissionsfaktoren verzichtet wird.
   Die zwingend notwendige sichere Grenzwerteinhaltung für das 
Dieselabgasgift NO2 von 40 µg/m3 bis Ende 2019, wie vom 
Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018 
gefordert, ist mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht sichergestellt.
   „Land und Stadt schlagen Micky-Maus-Maßnahmen vor, die wie im 
Falle der NO2-Staubsaugersäulen schlichtweg unseriös sind und deren 
Wirksamkeit nicht belegt ist. Auch die skizzierte 
Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 40 km/h auf eine Strecke von 
lediglich 230 Metern direkt vor der einzigen verkehrsnahen amtlichen 
Messstation oder ein veraltetes Radroutenkonzept aus dem Jahr 2014 
zeigen die autofixierte Grundausrichtung dieser Landesregierung, der 
die hiesigen Dieselkonzerne weiter die Hand führen. Das zeigt sich 
auch am weitgehenden Fehlen von konkreten Schritten für eine 
wirkliche Verkehrswende, die Nachrüstung aller Landes-, 
Kommunalfahrzeuge und Busse sowie eine Reduzierung des motorisierten 
Individualverkehrs in Ludwigsburg“, so Jürgen Resch, 
Bundesgeschäftsführer der DUH.
   „Die Menschen in Ludwigsburg haben ein Recht auf –Saubere Luft–. 
Gerade erst hat auch der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil 
den auf unmittelbare Einhaltung zu verstehenden Charakter der 
EU-Luftreinhalte-Richtlinie verwiesen und Regierungen und Gerichte 
dazu verpflichtet, diese unmittelbar umzusetzen. Ursache für die 
schlechte Luft sind auch die zahlreichen Diesel-Pkw mit einer 
defekten Abgasreinigung. Nur durch möglichst zonale Fahrverbote wird 
es gelingen, die betrügerischen Hersteller auch im Ländle dazu zu 
zwingen, diese Fahrzeuge für den Halter kostenfrei nachzurüsten“, so 
Resch weiter.
   Die DUH fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, den 
Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass die 
NO2-Grenzwerteinhaltung noch in 2019 sicher im gesamten Stadtgebiet 
gewährleistet wird.
   Zentrale Maßnahme für die DUH ist ein möglichst zonales Fahrverbot
für Diesel-Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse bis einschließlich der 
Abgasnorm Euro 5 im gesamten Ludwigsburger Stadtgebiet. Dieses müsse 
nach Auffassung der DUH idealerweise zum 1. September 2019, 
spätestens aber Ende 2019 in Kraft treten. Das 
Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 27. 
Februar 2018 eindeutig klargestellt, dass der Erlass von 
Diesel-Fahrverboten zulässig und auch zwingend geboten ist, sofern 
der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert von 40 μg NO2/m3
anderweitig nicht bis Ende 2019 eingehalten werden kann. Dies ist in 
Ludwigsburg der Fall.
   Erhalten die von Fahrverboten betroffenen Diesel-Fahrzeuge eine 
Reparatur der defekten Abgasanlage im Rahmen eines Hardware-Updates 
und halten danach die Abgasnormen ein, sind diese Diesel-Fahrzeuge 
von Fahrverboten befreit. Die DUH fordert insbesondere die 
Autohersteller im Ländle Baden-Württemberg dazu auf, unbürokratisch 
den betrogenen Fahrzeugkäufern eine kurzfristige Reparatur der 
defekten Abgasreinigung zuzusagen und entsprechende Service-Termine 
vor Inkrafttreten des Diesel-Fahrverbots zuzusagen.
   Zusätzlich zu diesen unmittelbar wirksamen Maßnahmen hält die DUH 
einen Einstieg in die Verkehrswende in der Autostadt Ludwigsburg für 
dringend notwendig. Anstatt den motorisierten Individualverkehr durch
die Maßnahmen noch attraktiver zu gestalten, müssen nun schnell 
wirksame Maßnahmen für umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie das 
Fahrrad und den ÖPNV in Angriff genommen werden. Neben dem Einstieg 
in ein konsequentes Parkraummanagement mit einer deutlichen 
Verringerung der Zahl von Parkplätzen sowie deren Verteuerung hält 
die DUH eine innerstädtische Reduzierung der Regel-Geschwindigkeit 
auf Tempo 30 innerorts für sinnvoll. Dies reduziert auch die 
Lärmbelästigung und erhöht die Verkehrssicherheit.
   Links: Stellungnahme der DUH zum Entwurf des Luftreinhalteplans 
Ludwigsburg http://l.duh.de/p190703
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de 
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
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