Die FDP-Bundestagsfraktion wird einen eigenen 
Gesetzentwurf zum Wolf vorlegen. Der jagdpolitische Sprecher der 
FDP-Bundestagsfraktion, Karlheinz Busen, erklärt hierzu:
   „Der Wolf gehört ins Jagdgesetz. Die Planungen von 
Bundesumweltministerin Schulze, das Bundesnaturschutzgesetz minimal 
anzupassen, sind ein Witz und helfen keinem Weidetierhalter weiter. 
Der vorgelegte Referentenentwurf führt kaum zu mehr Rechtssicherheit,
um einzelne Wölfe zum Abschuss freizugeben. Um bestimmte Regionen wie
Deichlandschaften oder besiedelte Gebiete wolfsfrei zu halten, 
kümmert sich die Umweltministerin gar nicht erst. Die Menschen in 
unserem Land lassen sich so kurz vor Wahlen nicht durch eine billige 
Attrappe der Bundesregierung täuschen.
   Die FDP-Bundestagsfraktion wird daher einen eigenen Gesetzentwurf 
zum Wolfsmanagement vorlegen. Dieser wird vorsehen, dass die Jagd auf
Wölfe in bestimmten Gebieten generell zulässig sein kann. Außerdem 
gehört zu einem aktiven Wolfsmanagement auch der Rechtsanspruch auf 
Entschädigungen für Präventionsmaßnahmen und Schadenersatzleistungen 
bei Wolfsrissen. Frieden in den Dörfern wird zudem erst dann 
herrschen, wenn es eine Beweislastumkehr beim Nachweis von 
Wolfsrissen gibt. Die Große Koalition wird die Wahl haben zwischen 
einer Attrappe von Frau Schulze und echten Problemlösungen, die wir 
Freie Demokraten vorlegen.“
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