Biomassepaket beschlossen– neue Flexibilitätsregeln für Biogasanlagen

Berücksichtigt man die Stellennahmen der Fachverbände und der Bundesnetzagentur, steht die Beihilferechtliche Genehmigung des „Biomassepakets“ unmittelbar bevor. Ziel ist es, die Weiterentwicklung insbesondere des Biogasanlagenbestandes zu sichern.

Sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen in der Anschlussförderung wird dadurch künftig ein deutlich höheres Maß an Flexibilität abverlangt.

In diesem Online-Seminar „Be flexible – Neuer Rechtsrahmen für Biomasseanlagen“ erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Regelungen für die EEG-Förderung von Biogasanlagen. Neben einer praxisnahen Darstellung des Rechtsrahmens für Netzanschluss, Förderung und Stromvermarktung liegt der Schwerpunkt auf den jüngsten Änderungen des Fördersystems durch das Biomassepaket.

Themen werden u. a. sein:

Netzanschluss, Technische Vorgaben und Sanktionen

Biogasanlagen im Ausschreibungsverfahren – Ablauf und Fördervoraussetzungen

Neue Flexibilitätsanforderungen – Umstellung von Höchstbemessungsleistung auf förderfähige Betriebsviertelstunden

Besonderheiten für Bestandsanlagen in der Anschlussförderung

Vergütungskürzung bei negativen und schwach positiven Strompreisen

Das Seminar wird am 14. Januar 2026 angeboten.

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