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Betriebsführungs- und Wartungsverträge für regenerative Stromerzeugungsanlagen





Viele Betriebsführungs- und Wartungsverträge für regenerative Stromerzeugungsanlagen beinhalten für den Betreiber nachteilige Klauseln. So lässt der Bundesgerichtshof Vertragslaufzeiten von über fünf Jahren in der Regel nicht zu. Auch Haftungsbeschränkungen sind zumeist unwirksam – selbst wenn diese als branchenüblich gelten oder von den Vertragsparteien besprochen wurden. Die Chancen, einen solchen Vertrag zu kündigen oder sich von einzelnen nachteiligen Vertragsbestimmungen zu lösen, stehen gut.

Zusammen mit renommierten Partneranwälten reagiert advocado auf diesen Umstand und bietet ab sofort mit dem Rechtsprodukt zu erneuerbaren Energien eine unabhängige Überprüfung von Betriebsführungs- und Wartungsverträgen für regenerative Stromerzeugungsanlagen an. Dabei werden zahlreiche Anlagentypen berücksichtigt (Solar-, Windenergie- und Biomasseanlagen; Solar-, Gas-, Geothermie-, Wasser- und Kombikraftwerke sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen). Betreiber erhalten neben der Überprüfung des betreffenden Vertrags umfassende Auskunft über etwaige unwirksame Klauseln und die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten. Die Anwaltskosten für dieses Rechtsprodukt richten sich nach der Leistung der jeweiligen Anlage und variieren zwischen 750,00 und 1.950,00 EUR.

Kurz-URL: https://www.88energie.de/?p=1319154

Erstellt von an 10. Feb. 2016. geschrieben in Allgemein, Energieerzeugung, Sonstige. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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