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Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen nach dem Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV)





Die Änderungen des EnEV sollen nach aktuellem Stand ab dem 1. Mai 2014 wirksam werden. Für den Haus- oder Wohnungseigentümer bzw. Bauherr, der von der Regelung betroffen ist, stellt sich hiermit die Frage, wie muss er auf diese neuen Restriktionen reagieren bzw. können diese eventuell sogar in einen positiven Effekt umgekehrt werden. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn der Haus- oder Wohnungseigentümer bzw. Bauherr die neuen Rahmenbedingungen nutzt um in eine stromerzeugende Heizung zu investieren.

Der Haus- oder Wohnungseigentümer/ Bauherr muss daher frühzeitig prüfen, ob er betroffen ist bzw. inwieweit er eventuell von einer im EnEV aufgeführten Ausnahme Gebrauch machen kann. Sollte die Möglichkeit bestehen die Alt-Anlage weiter zu betreiben, bietet sich u.U. die Ergänzung um eine stromerzeugende Komponente an.

Grundsätzlich stellt sich daher als Alternative zu einem Austausch eine Erweiterung der Heizungsanlage.

a) Austausch Alt-Heizung durch stromerzeugende Heizung

Sollte der Austausch der Alt-Heizung erforderlich sein, könnte dies die Gelegenheit sein, die Alt-Heizung durch eine stromerzeugende Heizung zu ersetzen. Im Prozess der Wärmeerzeugung kann dabei gleichzeitig Strom erzeugt werden, der selbst verbraucht werden kann. Überschüssiger Strom kann außerdem verkauft werden. Hierdurch können die Strombezugskosten gesenkt werden.

b) Ergänzung um eine stromerzeugende Komponente

Eine Ausnahmen von der Regelung soll dann bestehen, wenn es sich bei der bestehenden Heizung um eine Brennwertheizung oder Niedrigtemperaturheizung mit hohem Wirkungsgrad handelt. In diesem Fall hat der Hausbesitzer die Möglichkeit, die Alt-Anlage weiter zu betreiben. Wird diese, voraussichtlich bereits abgeschriebene Alt-Anlage um eine stromerzeugende Komponente erweitert, wirkt sich dies besonders positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus, da hierdurch die Investitionskosten in ein stromerzeugendes Heizungssystem begrenzt werden können. Bei dieser Konstellation wird die Alt-Anlage weiterhin benötigt, um den Wärmebedarf über die Grundversorgung hinaus sicherzustellen. Im jeden Fall wird sie zur Abdeckung des Wärmespitzenlastbedarfs benötigt.

Die Analysen von Edahl sind auf beide vorstehende Varianten speziell ausgerichtet und zeigen zusätzlich die jeweils einsetzbaren Systemarten auf. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer energetischen Neuausrichtung und informieren Sie sich anhand einer detaillierten Kosten-Nutzen-Analyse über Ihre Möglichkeiten zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit ihrer Heizungsanlage. Ihr Heizungsinstallateur hilft Ihnen ebenfalls gerne dabei, sich über eine Edahl – Analyse zu informieren.

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Erstellt von an 19. Okt. 2013. geschrieben in Blockheizkraftwerke. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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