Unbegrenzte Hecken / Mindestabstand wichtiger als die Höhe

Immer wieder gibt es Streit um hohe Hecken an Grundstücksgrenzen. Für die einen sind sie wertvoller Sichtschutz, für die anderen störende, alles verschattende Pflanzen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hat die höchstrichterliche Rechtsprechung eine für Hessen bedeutsame Frage geklärt.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 185/23)

Der Fall: Nachbarn stritten über die Höhe einer Bambushecke. Die Kläger verlangten einen Rückschnitt und beriefen sich darauf, die Bepflanzung sei zu hoch geworden. Der Bambus solle nicht mehr als drei Meter wachsen dürfen, von dem Geländeniveau des Klägers aus gemessen.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass das hessische Nachbarrecht für Hecken keine generelle Höhenbegrenzung vorsieht. Entscheidend sei vielmehr, dass die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten würden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Hecke grundsätzlich auch deutlich höher wachsen.

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