Berlin, den 29.07.2026. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG blockiert die erfolgreiche Weiterentwicklung erneuerbarer Systemdienstleister wie Biomethan und Biogas in Deutschland. Anstatt die bestehenden Potenziale der grünen Gase zu heben, fossile Ener-gieabhängigkeiten zu verringern, Energiepreise zu senken und damit die heimische Wertschöpfung und den Klimaschutz zu stärken, wird der Ausbau und die Nutzung der Bioenergie erneut ausgebremst. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sehen wir dringenden politischen Handlungsbedarf.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene ersatzlose Streichung der Ausschreibungen für Biomethananlagen lehnen wir klar und entschieden ab. In einer Zeit, in der erneuerbare Flexibilität im Stromnetz wichtiger ist denn je, sendet die Politik mit dieser Regelung ein völlig falsches Signal. Biomethan zählt heute zu den wichtigsten erneuerbaren Gasen, die zur Defossilisierung des Energiesystems marktreif und etabliert zur Verfügung stehen. Als nachhaltige und klimaneutrale Alternative zu fossilem Gas kann Biomethan inner-halb der bestehenden Gasinfrastruktur und multifunktional in allen Gastechnologien eingesetzt werden. Die Nutzung der Gasnetzinfrastruktur mit grünen erneuerbaren Gasen, wie Biomethan, spart Systemkos-ten durch vermiedenen Stromnetzausbau sowie günstigere Endanwendungen und ist damit eine unver-zichtbare Redundanz zur Nutzung der Stromnetzinfrastruktur. Aktuell und in den nächsten Jahren wird der notwendige aber kostenintensive Ausbau und die Ertüchtigung der Stromnetze nicht in dem erforder-lichen Tempo vorankommen, hier sind hochflexible mit Biomethan betriebene KWK-Anlagen eine maß-gebliche Option, um die Stromnetze zu entlasten, Letztverbraucher (Industrie, Gewerbe und Handel, Haushalte, etc.) vor weiteren Strompreiserhöhungen zu schützen und dabei erneuerbare Versorgungssi-cherheit zu gewährleisten. Die damit verbundenen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte werden nahezu vollständig in Deutschland realisiert, sowohl durch Investitionen in neue Anlagen als auch durch den langfristigen Anlagenbetrieb sowie die daraus resultierenden Steuereinnahmen und fiskalischen Rückflüsse.
Die im Entwurf vorgebrachten Begründungen zur Streichung der Ausschreibungen für Biomethananlagen sind irreführend und sachlich nicht begründet. Weder im Gebäudesektor, der Industrie oder im Verkehrs-bereich bestehen derzeit ausreichende regulatorische Rahmenbedingungen und wirksame Nachfrag-einstrumente, die einen verlässlichen Hochlauf des Biomethaneinsatzes erwarten lassen. Im Stromsektor ist die Nutzung von Biomethan für die erneuerbare Stromerzeugung in KWK-Anlagen seit Jahren rückläu-fig. In den vergangenen Jahren fehlte es Deutschland nicht an heimisch erzeugten nachhaltigen Biome-thanmengen, sondern es fehlte an verlässlichen, langfristigen politischen Rahmenbedingungen für die wirtschaftlich tragfähige Nutzung von Biomethan in den Verbrauchssektoren Strom, Wärme und Verkehr und damit auch an Investitionsanreizen in Erzeugungskapazitäten in Deutschland.
Wir fordern daher ausdrücklich die Beibehaltung des eigenständigen Ausschreibungssegments für Biome-thananlagen und weitergehende Verbesserungen im EEG 2027, die die flexible Strom- und Wärmeerzeu-gung in hochflexiblen KWK-Anlagen mit Biomethan erfolgreich voranbringen.
Der Biogasrat+ e. V. ist der Verband für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung- und Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer der Bioenergiebranche. Im Vordergrund steht dabei die Markt- und Systemin-tegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Biogas und insbesondere Biomethan kön-nen im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wesentlich dazu beitragen, die klimapolitischen Zielvorgaben zu erfüllen und das sozialverträglich, nachhaltig erneuerbar und kosteneffizient. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem rechtliche Rahmenbedingungen optimiert und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure geschaffen werden, um die bestehenden Potenziale der Biogas- und Biome-thanerzeugung zu heben.
Pressekontakt:
Michelle Ehrle
Pressesprecherin
michelle.ehrle@biogasrat.de
Tel. +49 30 509 461 61
