Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote bleibt weit hinter energie- und klimapolitischen Notwendigkeiten im Verkehrssektor zurück und diskriminiert fortschrittliche Biokraftstoffe

Berlin, den 22.04.2026. Neben der Erreichung der übergeordneten politischen Zielsetzungen wie Klimaschutz durch die Senkung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen, Energieversorgungssicherheit und Energiesouveränität, ist es auch die Aufgabe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, für die Erzeuger erneuerbarer Kraftstoffe Rahmenbedingungen zu schaffen, die Planungs- und Investitionssicherheit geben, Vertrauensschutz in getätigte Investitionen gewährleisten und ein wettbewerbliches Level-playing-field für erneuerbare Kraftstoffoptionen und Technologien zu schaffen. Gerade diese Aufgaben erfüllt der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote, der morgen im Deutschen Bundestag beschlossen werden soll, nur unzureichend. Insbesondere mit der rückwirkenden Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Minderungsquote werden heimische Erzeuger von fortschrittlichen Biokraftstoffen, wie Bio-CNG und Bio-LNG, wettbewerblich gegenüber anderen Kraftstoffoptionen signifikant diskriminiert und der verfassungsrechtlich legitimierte Vertrauens- und Bestandsschutz massiv untergraben. Das ist ein sehr schlechtes politisches Signal an all die heimischen Erzeuger fortschrittlicher Biokraftstoffe, die landwirtschaftliche Rest- und Abfallstoffe verwerten und einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum leisten könnten.

Der Biogasrat+ e. V. ist der Verband für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung- und Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer der Bioenergiebranche. Im Vordergrund steht dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Biogas und insbesondere Biomethan können im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wesentlich dazu beitragen, die klimapolitischen Zielvorgaben zu erfüllen und das sozialverträglich, nachhaltig erneuerbar und kosteneffizient. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem rechtliche Rahmenbedingungen optimiert und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure geschaffen werden, um die bestehenden Potenziale der Biogas- und Biomethanerzeugung zu heben.

Pressekontakt:
Biogasrat+ e. V.
Oranienburger Str. 26
10117 Berlin
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Pressesprecherin
michelle.ehrle@biogasrat.de
Tel. +49 30 509 461 61

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