– DUH und Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager reichen ausführliche Nachbegründung gegen Genehmigung des LNG-Terminals in Brunsbüttel ein
– Genehmigungsunterlagen weisen eklatante Lücken bei zentralen Sicherheitsfragen, Angaben zu Methanemissionen und Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und Tierarten auf
– Organisationen fordern umfassende Gesamtprüfung und Aussetzung der aktuellen Teilgenehmigung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute gemeinsam mit der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager eine umfassende Widerspruchsbegründung gegen das landseitige LNG-Terminal der Firma German LNG Terminal GmbH (GLNGG) in Brunsbüttel eingereicht. Die Organisationen sehen eklatante Mängel in den Genehmigungsunterlagen bei Sicherheitsfragen, unzureichend berücksichtigte Methanemissionen sowie mögliche Auswirkungen des Betriebs auf umliegende EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete. Zudem kritisieren sie die Aufspaltung des Projekts in mehrere Teilgenehmigungen. Dadurch wird eine Gesamtprüfung zentraler Fragen zu Sicherheit, Klimaauswirkungen und Umweltrisiken umgangen.
Die DUH und die Bürgerinitiative fordern das Landesamt für Umwelt auf, eine solche vollständige Überprüfung schnellstmöglich vorzunehmen. Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, prüfen die Organisationen weitere rechtliche Schritte.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Terminal ist in unmittelbarer Umgebung zu Hochrisikoanlagen wie den atomaren Zwischenlagern, einem Konverter für Stromversorgung nach Süddeutschland und einer Sondermüllverbrennungsanlage geplant. Weder die Antrags- noch die Genehmigungsunterlagen setzen sich ausreichend mit Störfallszenarien, beispielsweise durch Drohnen, auseinander. In Zeiten erhöhter Sicherheitsbedenken schafft man sehenden Auges erhebliche neue Risiken für kritische Infrastruktur. Wir fordern die Behörden auf, die Menschen in Brunsbüttel ebenso wie die umliegenden Schutzgebiete und darin lebende Arten wie den Schweinswal zu schützen.“
Reinhard Knof, Sprecher der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager: „Zentrale Fragen zu Sicherheit, Klimaauswirkungen und Belastungen für die Bevölkerung sind weiterhin offen. Hier wurde ein Gefahrenbetrieb genehmigt, obwohl die wesentlichen Unterlagen nicht vorgelegt wurden. Gerade bei einem Projekt mit erheblichen Risiken für die Region müssen alle Auswirkungen vollständig geprüft werden. Wir erwarten, dass die Genehmigungsbehörde diese Defizite im Verfahren korrigiert.“
Hintergrund:
Im November 2025 erteilte das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein eine erste Teilgenehmigung für das landseitige LNG-Terminal der GLNGG in Brunsbüttel. Gegen diese Teilgenehmigung legten die DUH und die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager am 19. Januar 2026 Widerspruch ein.
Nach Information der beiden Organisationen wurden die Methanemissionen des LNG-Terminals seitens der GLNGG nicht nur methodisch fehlerhaft ermittelt, sondern auch um das 30-fache unterschätzt.
Laut DUH und Bürgerinitiative sehen Gutachten des TÜV Nord außerdem einen größeren Sicherheitsabstand zu atomaren Anlagen, als aktuell eingeplant, als notwendig an. In der Nachbarschaft des geplanten LNG-Terminals befinden sich mehrere atomare Anlagen: Das atomare Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA), das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle sowie das stillgelegte Atomkraftwerk Brunsbüttel.
Link:
Die Widerspruchsbegründung finden Sie am Ende dieser Seite zum Download: https://l.duh.de/p260323
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Dr. Reinhard Knof, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager
0162 1389223, reinhard_knof@hotmail.com
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