Teldafax, Care Energy, BEV sind nur drei Energieunternehmen, die 
einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen mussten – die gesamte
Liste betroffener Energieunternehmen ist viel länger. Für Kundinnen und Kunden 
der insolventen Anbieter kann es teuer werden, denn häufig verlieren sie in 
diesen Fällen Geld. Der Marktwächter Energie des Verbraucherzentrale 
Bundesverbands (vzbv) hat daher untersucht, ob es bestimmte Vorgehensweisen von 
Energielieferanten gibt, an denen Verbraucherinnen und Verbraucher eine 
Unternehmenskrise erkennen können.
Zuletzt hat es der Fall Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) gezeigt:
Meldet ein Energielieferant Insolvenz an, ist es für Kunden gegebenenfalls schon
zu spät: Guthaben und Boni werden nicht mehr oder nur noch in geringem Umfang 
ausbezahlt, die Kunden verlieren dadurch Geld. Häufig geht der Insolvenz eine 
Unternehmenskrise voraus. Für Verbraucher ist es allerdings schwierig zu 
erkennen, ob sich ein Unternehmen gerade in einer existenzgefährdenden Situation
befindet.
Jede Krise verläuft unterschiedlich. Auch die Maßnahmen, die die Unternehmen 
einleiten, um eine akute, schwierige Geschäftssituation zu bewältigen, 
unterscheiden sich. „Es gibt keine bestimmten Vorgehensweisen von 
Energielieferanten, anhand derer Verbraucher eine Unternehmenskrise eindeutig 
ausmachen können“, sagt Fabian Tief, Referent beim Marktwächter Energie. „Häufen
sich allerdings bestimmte Vorgehensweisen, könnte dies ein Anzeichen dafür sein,
dass sich das Unternehmen in einer Schieflage befindet.“
Im Rahmen der Untersuchung haben die Experten des Marktwächter Energie 
verschiedene ihnen vorliegende Fälle von Kunden der zwischenzeitlich insolventen
Unternehmen BEV und e:veen ausgewertet. Neben der verzögerten Auszahlung von 
Geldern wie Guthaben und Boni beschwerten sich betroffene Verbraucher auch über 
nicht rechtzeitig erstellte Rechnungen und einen schlecht erreichbaren 
Kundenservice. Weitere Beschwerden bezogen sich auf versteckte Preiserhöhungen 
oder eine Erhöhung der Abschlagszahlung, obwohl der Verbrauch nicht abgelesen 
wurde. Keines dieser Anzeichen ist allerdings für sich allein betrachtet ein 
eindeutiger Hinweis auf eine Krise, da beispielsweise für einzelne 
Vorgehensweisen auch technische Probleme im Unternehmensablauf ursächlich sein 
könnten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht hier auch die Bundesnetzagentur als 
Aufsichtsbehörde in der Pflicht. Denn bei der Bundesnetzagentur laufen alle 
Marktinformationen zusammen. Sie ist zudem berechtigt, Auskünfte von 
Energieunternehmen einzufordern und somit in der Lage, Krisen frühzeitig zu 
erkennen. „Im Interesse der Verbraucher sollte die Bundesnetzagentur ihre 
Aufsichtsrechte rechtzeitig und umfänglich nutzen“, so Philipp von Bremen, 
Geschäftsbereichsleiter des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Aus Sicht des
vzbv könnte sie Verbraucher rechtzeitig über auffällige Energieanbieter 
informieren.
Pressekontakt:
Kathrin Ida Krockenberger
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marktbeobachtung
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Tel.: (030) 258 00-182   kathrin.krockenberger@vzbv.de
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