Ein Energieunternehmen kündigt ohne Einverständnis 
der Verbraucher bestehende Strom- und Gas-Verträge, um sie fortan 
selbst zu beliefern. Dem Marktwächter Energie liegen derzeit 
Meldungen von Verbrauchern vor, die plötzlich einen neuen 
Energievertrag mit Mivolta haben. Sie berichten bundesweit von 
unerwünschten Werbeanrufen, in denen teilweise unter einem Vorwand 
Daten abgefragt wurden. Für Verbraucher gilt: Fragt ein Anrufer nach 
persönlichen Daten wie zum Beispiel der Zählernummer, sollten sie das
Gespräch am besten beenden.
   Derzeit beschweren sich Verbraucher aus mehreren Bundesländern 
über unerwünschte Werbeanrufe des Energieunternehmens Mivolta. 
Betroffene Verbraucher schildern, wie sie innerhalb weniger Tage 
mehrmals angerufen wurden. In manchen Fällen lagen den Anrufern 
bereits Name und Adresse der Verbraucher sowie deren aktuelle 
Stromanbieter vor. Obwohl die Verbraucher ausdrücklich erklärten, 
nicht an einem neuen Stromvertrag interessiert zu sein, erhielten sie
kurz darauf ein Begrüßungsschreiben der Firma Mivolta inklusive der 
Daten ihres neuen Liefervertrages.
   Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann von Dritten bereits 
mit wenigen Informationen in die Wege geleitet werden – 
beispielsweise mit Name, Adresse und Nummer des Strom- oder 
Gaszählers. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, schnell und 
unkompliziert ihren Energieversorger zu wechseln. Der scheinbar 
unkomplizierte Wechselprozess wird allerdings immer wieder 
missbraucht. Verbraucher sollten daher verinnerlichen: Fragt ein 
Anrufer persönliche Daten ab und möchte vielleicht sogar die 
Zählernummer wissen, sollten sie das Gespräch beenden.
   Um die Zahl der untergeschobenen Verträge zu vermindern, fordert 
der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Bestätigungslösung. 
Verbraucher sollen nach einem Vertragsabschluss am Telefon mit 
ausreichender Zeit danach die Vertragsunterlagen erhalten und den 
Vertrag bestätigen. Außerdem sollte die Kündigungsvollmacht der 
Verbraucher dem Altversorger zur Kündigung aller Strom- und 
Gasverträge standardmäßig vorgelegt werden. Nur so kann sicher von 
einer Zustimmung des Verbrauchers zum Vertragswechsel ausgegangen 
werden.
   Mivolta wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 
bereits 2016 wegen unerlaubter Telefonwerbung erfolgreich verklagt. 
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führt derzeit aus dem 
gleichen Grund ein Verfahren gegen das Unternehmen.
   Untergeschobene Strom- und Gasverträge sind ein andauerndes 
Problem. Der Marktwächter Energie hat das Thema bereits untersucht 
und Ende des Jahres 2018 die Studie „Ungewollte Anbieterwechsel auf 
dem Strom- und Gasmarkt“ veröffentlicht. Zudem hat der vzbv in diesem
Zusammenhang erfolgreich gegen einen anderen Anbieter geklagt.
Pressekontakt:
Kathrin Ida Krockenberger
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marktwächter Energie
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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