Die Energieversorgungsunternehmen haben im Jahr 2018 bei der 
Abgabe von Strom an alle Letztverbraucher (zum Beispiel Unternehmen und private 
Haushalte) im Durchschnitt 17,22 Cent je Kilowattstunde eingenommen. Nach 
vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg der 
Durchschnittserlös um 5,8 % gegenüber 2017. Die Höhe dieses Anstiegs ist 
allerdings wesentlich durch die geänderte Erhebungsmethodik im Zuge der 
Novellierung des Energiestatistikgesetzes zu erklären. Nach der neuen Methodik 
wurden erstmals mit dem Berichtsjahr 2018 auch Netznutzungsentgelte, die den 
Sondervertragskunden in Rechnung gestellt werden, in die Berechnung des 
Durchschnittserlöses einbezogen. Der von der Änderung nicht betroffene 
Durchschnittserlös bei der Abgabe an Haushaltskunden lag bei 24,40 Cent je 
Kilowattstunde. Dies ist ein Plus von 1,0 % gegenüber 2017.
Der durchschnittliche Erlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (zum 
Beispiel energieintensive Industriebetriebe) nahm im Jahr 2018 um 11,4 % auf 
13,92 Cent je Kilowattstunde zu. Auch dieser Anstieg beruht auf der Novellierung
des Energiestatistikgesetzes und der dadurch geänderten Erhebungsmethodik. Bei 
diesem Wert handelt es sich um den sogenannten Grenzpreis, der die gesetzliche 
Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe darstellt. Konzessionsabgaben 
sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen 
müssen, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen
zur Versorgung der Letztverbraucher mit Strom zu nutzen.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen 
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter 
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