Zum heute an die Öffentlichkeit gelangten Referentenentwurf des 
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zum Kohleausstieg 
und zur Änderung weiterer Gesetze, wie des Baugesetzbuchs und des 
Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), nimmt Sascha Müller-Kraenner, 
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Stellung:
„Mit seinem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg und zu Baubeschränkungen für 
Windkraftanlagen schwingt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die 
Abrissbirne gegen die Energiewende. Damit Windenergie und Klimaziele in 
Deutschland eine Zukunft haben, darf diese Teilnovelle des EEG keinesfalls vom 
Bundestag verabschiedet werden. Mit den geplanten Abstandsregelungen für 
Windenergieanlagen rückt das 65 Prozent Ausbauziel für Erneuerbare Energien in 
weite Ferne. Die geplanten Abstände der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sind 
reine Verhinderungsabstände. Eine solide Abschätzung der benötigten Gesamtfläche
wurde nicht vorgenommen. Zudem sind die Abstandsregelungen rechtlich angreifbar 
und können jahrelange Blockaden beim Ausbau der Windkraft auslösen. Die 
Windenergie ist das Rückgrat der Energiewende und unverzichtbar für das 
Erreichen der Klimaschutzziele. Sie ist starker Motor für ländliche Regionen mit
stabiler Wertschöpfung und Beschäftigung. Ohne konsequenten Ausbau der 
Erneuerbaren Energien kann Deutschland nicht zeitgleich aus der Kohle 
aussteigen. Wenn Regierung und Bundestag dieses Gesetz unverändert 
verabschieden, stellen sie deshalb auch den mühsam gesellschaftlich 
ausgehandelten Kohlekompromiss in Frage.“
Für eine wirkliche Stärkung der Erneuerbaren Energien – einschließlich der 
Onshore-Windenergie – sowie der regionalen Entwicklung muss eine EEG-Novelle 
folgende Punkte adressieren:
– Ausbauziel von mindestens 65 Prozent Anteil Erneuerbarer 
Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 (so wie im 
Referentenentwurf des BMWi bereits vorgesehen) 
– Ausschreibungsvolumina, die veränderten Strombedarf durch 
Sektorenkopplung (Wärmepumpe, Elektromobilität, etc.) berücksichtigen
– Abschaffung Photovoltaik-Deckel 
– Erhöhung des Ausbauziels für die Offshore-Wind-Ziel auf 20 Gigawatt
bis 2030 
– Sicherung von 2 Prozent der Fläche bundesweit für die Windenergie 
durch Festlegung im Raumordnungsgesetz 
– Rechtssicherheit beim Artenschutz durch eine untergesetzliche 
Verbesserung beim Populationsschutz 
– Stärkere Beteiligung der Kommunen am Betrieb von Windenergieanlagen
durch einen höheren Hebesatz bei der Grundsteuer und der Möglichkeit 
zur Erhebung von Sonderabgaben an die Kommune 
– Einrichtung einer zentralen Genehmigungsbehörde pro Bundesland für 
immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bei 
Windenergieanlagen
Hintergrund:
Von Januar bis September 2019 gingen in Deutschland 513 Megawatt (MW) 
Onshore-Windenergie ans Netz, 2018 waren es im gleichen Zeitraum noch über 2.000
MW. Dieser Einbruch ist Folge einer völlig verfehlten Onshore-Wind-Politik und 
hat nicht nur erhebliche klimapolitische, sondern auch wirtschaftspolitische 
Auswirkungen. Vor wenigen Tagen hat der Anlagenhersteller Enercon verkündet, 
3.000 Mitarbeiter zu entlassen. Seit 2016 sind in der deutschen 
Windenergiebranche über 40.000 Stellen verloren gegangen, doppelt so viele wie 
in der umstrittenen Kohlebranche. Hier werden Parallelen zur Solarindustrie 
sichtbar, die durch fehlerhafte politische Entscheidungen aus Deutschland 
verdrängt wurde.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de 
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
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