Gebäudeenergiegesetz ist ungeeignet, um Klimaziele 
zu erreichen – Deutsche Umwelthilfe fordert, Gesetzesentwurf 
zurückzuziehen – Verbot neuer Ölheizungen muss konsequent und schon 
ab 2020 kommen – Mindestens niedriger KfW-Effizienzhaus 40 Standard 
für Neubauten notwendig
   Den Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kritisiert 
die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als klimapolitische Luftnummer und 
fordert diesen zurückzuziehen. Das GEG soll am morgigen Mittwoch, den
23. Oktober 2019, im Bundeskabinett verabschiedet werden. Als 
wesentliche Neuerung zum letzten Entwurf von Mai 2019 wurde das im 
Klimapaket festgehaltene Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 
aufgenommen. Allerdings werden weitreichende Einschränkungen 
formuliert: So sollen auch Hybridlösungen in Neu- und Altbau noch 
nach 2026 möglich sein. Auch die geltenden energetischen Standards 
für Gebäude werden unverändert fortgeführt und sollen erst im Jahr 
2023 überprüft werden.
   Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der 
DUH: „Der neue Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz ist eine Enttäuschung
mit Ansage. Die Bundesregierung leistet damit keinen nennenswerten 
Beitrag zum Erreichen des Klimaziels 2030 im Gebäudesektor. Wir 
fordern ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020 und ohne Ausnahmen. 
Gasheizungen dürfen nur noch bis 2025 eingebaut werden. Wir müssen es
schaffen, auf verfügbare klimafreundliche Alternativen wie 
Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste Wärmenetze 
umzusteigen.“
   Wer eine neue Ölheizung einbauen möchte, bräuchte diese zum 
Beispiel lediglich mit zusätzlicher Solarthermie zu kombinieren und 
müsste so auch künftig nicht auf ein klimafreundliches Heizungssystem
wechseln. Das GEG hält außerdem weiter an den unzureichenden 
energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)-2016 
fest und will diese zum Niedrigstenergiegebäude erklären, um die 
Vorgaben nach EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen.
   Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie & Klimaschutz: 
„Neubauten müssen aufgrund ihrer langen Lebenszyklen schon heute mit 
dem Klimaziel 2050 kompatibel sein. Mit den aktuellen Plänen ist 
jeder Neubau der nächsten Jahre eine verpasste Chance für den 
Klimaschutz. Diese neuen Gebäude werden bis 2050 auch nicht mehr 
energetisch modernisiert, weil es wirtschaftlich nicht vertretbar 
wäre. Für Neubauten muss daher schon heute der KfW-Effizienzhaus 40 
Standard festgeschrieben werden, bei Vollsanierungen von 
Bestandsgebäuden braucht es zudem einen Zielstandard von 
KfW-Effizienzhaus 55. Der neue Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes 
wird dem klimapolitischen Anspruch nicht gerecht und muss daher 
zurückgezogen und neu aufgesetzt werden.“
Hintergrund:
   35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der 
Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen 
die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der 
Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72 
Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in
Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den im Klimapaket 
vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung nicht erreichbar. Das 
Gebäudeenergiegesetz leistet in aktueller Fassung keinen 
nennenswerten Beitrag für die notwendigen CO2-Reduktionen.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de 
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann 
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