Zahlreiche Mercedesfahrer bekommen zurzeit Post von
Daimler, die für große Verunsicherung sorgt. In den Briefen werden 
die Dieselfahrer gebeten, ihr Fahrzeug zu einem Pflichtrückruf in die
Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden 
kann. Das Besondere daran: wie Daimler selbst schreibt, wurden die 
betroffenen Fahrzeuge erst vor wenigen Wochen zur Teilnahme an der 
freiwilligen Service-Maßnahme eingeladen. Dieser waren die 
Fahrzeughalter offenbar nicht gefolgt. Nun heißt es, „Auf Anordnung 
des Kraftfahrt-Bundesamtes werden wir diese Maßnahme nun im Rahmen 
eines verpflichtenden Rückrufs durchführen“.
   Offenbar gibt es also einen weiteren verpflichtenden Rückruf für 
Mercedes Modelle. Weder auf der Daimler Webseite noch in der 
Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes sind Informationen zu 
diesem neuen Rückruf zu finden. Einen offiziellen Rückruf gab es 
bisher bei Mercedes nur für ca. 280.000 Fahrzeuge in Deutschland mit 
der Abgasnorm Euro 6b, der von der E- und der C-Klasse bis hin zum 
Sprinter zahlreiche Modelle umfasste. Zudem gab es vor kurzem einen 
Rückruf für den GLK, wovon etwa 23.000 Fahrzeuge betroffen waren.
   Dieser neue Rückruf betrifft bisher ausschließlich Euro 5 Diesel 
von Mercedes, unter anderem ist die C-Klasse betroffen. Genauere 
Informationen zu betroffenen Modellen und Stückzahlen gibt es zurzeit
nicht. Die freiwillige Service-Maßnahme umfasste jedoch gut 3 
Millionen Euro 5 und Euro 6 Diesel europaweit. Wenn nun alle Fahrer 
angeschrieben werden, die dem freiwilligen Aufruf bisher nicht 
gefolgt waren, wird es sich um zehntausende Kunden handeln. 
Möglicherweise ging dem KBA die Umsetzung der freiwilligen 
Service-Maßnahme nicht schnell genug, so dass für all diese Fahrzeuge
nun ein verpflichtender Rückruf angeordnet wurde. Ähnlich hatte das 
KBA bei Opel gehandelt. Auch hier war ein freiwilliger in einen 
verpflichtenden Rückruf umgewandelt worden, weil die Umsetzung zu 
langsam vonstattenging.
   Was können Mercedesfahrer tun, die nun entsprechende Post von 
Daimler bekommen? Wie es im Brief selbst heißt, kann für den Fall der
Nichtteilnahme eine behördliche Stilllegung des Fahrzeugs erfolgen. 
Aus technischer Sicht rät Lars Murken-Flato, Anwalt bei HAHN 
Rechtsanwälte, allerdings dringend von der Durchführung des 
Software-Updates ab. „Es drohen Schäden am Motor, ein erhöhter Sprit-
und AdBlue-Verbrauch und weitere unbekannte Langzeitfolgen“. Doch 
betroffene Mercedesfahrer können sich wehren. „Der verpflichtende 
Rückruf macht deutlich, dass sich in den betroffenen Fahrzeugen eine 
illegale Abschalteinrichtung befindet. Den Fahrzeughaltern steht 
somit Schadensersatz zu. Es gibt zwar auch schon positive 
Entscheidungen bei Fahrzeugen, die bisher nur Teil der freiwilligen 
Service-Maßnahme waren, doch mit dem Einbezug in den Pflichtrückruf 
steigt die Chance auf Schadensersatz ganz erheblich. Wenn Sie 
entsprechende Post von Daimler bekommen haben, kontaktieren Sie uns 
gerne – wir erläutern Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung Ihre 
rechtlichen Möglichkeiten und errechnen Ihre Ansprüche“, lädt 
Murken-Flato betroffene Dieselfahrer ein.
   Weitere Informationen zum Rückruf und zu Ihren Möglichkeiten im 
Mercedes Abgasskandal finden Sie auf unserer Website 
http://www.mercedes-schadensersatz.de/
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB                       
RA Lars Murken-Flato
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28359 Bremen
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