Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung
der Deutschen Energie-Agentur (dena), plädiert in einem Gastbeitrag 
im Handelsblatt für eine CO2-Finanzreform, die eine möglichst große 
Dynamik für Energiewende und Klimaschutz auslösen kann. Als 
Ausgangspunkt schlägt Kuhlmann die Befreiung aller Verbraucher von 
der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) vor, 
weil diese den Energieträger Strom im Vergleich zu fossilen Kraft- 
und Brennstoffen verteuert. Dadurch fehle es an Anreizen für die 
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien in allen Sektoren.
   Zur Finanzierung der über 25 Milliarden Euro im Jahr, die aktuell 
über eine EEG-Umlage von 6,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) abgedeckt 
werden, könnten stattdessen vor allem drei Instrumente dienen: 
erstens, eine Verdopplung der Stromsteuer um 2 Cent pro kWh, weil das
dem Bund eine sichere Einnahmequelle garantiert und immer noch eine 
beträchtliche Entlastung der Stromverbraucher um rund 4,5 Cent pro 
kWh ermöglicht; zweitens, ein CO2-Mindestpreis im bestehenden 
EU-Emissionshandel von zunächst 30 oder 40 Euro pro Tonne; drittens, 
eine Reform der Energiesteuern, so dass CO2-Emissionen auch in den 
Sektoren einen Preis bekommen, die bisher nicht am EU-Emissionshandel
teilnehmen, also Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft.
   Mit einer solchen CO2-Finanzreform könne ein komplexes Regelwerk 
wie das EEG entschlackt und die Nutzung von Strom aus erneuerbaren 
Energien in allen Sektoren erleichtert werden. Gleichzeitig würden 
Haushalte und insbesondere mittelständische Unternehmen über den 
deutlich niedrigeren Strompreis entlastet.
Interessenausgleich und zusätzliche ökonomische Anreize
   In einem ergänzenden Statement weist Kuhlmann darauf hin, dass das
Vorhaben in einen breiten Dialog eingebettet und mit weiteren 
Instrumenten verbunden werden sollte:
   „Gegenwärtig gibt es eine Reihe von Vorschlägen für eine 
Bepreisung von CO2. Ihre Wirkung und Akzeptanz hängen erheblich von 
der konkreten Ausgestaltung und der verfügbaren Datengrundlage ab. 
Diese Fragen können nur in einem Gesetzgebungs- und Dialogprozess 
gelöst werden, in dem die relevanten Interessengruppen aus 
Gesellschaft und Wirtschaft intensiv eingebunden sind. Dabei sollte 
die Politik die Kernelemente verbindlich vorgeben, damit die Reform 
rasch vorankommt.
   Für alle Modelle gilt: Zusätzlich zur CO2-Bepreisung sind weitere 
Maßnahmen notwendig. Politik muss vor allem auch über Förderprogramme
den Wechsel zu klimafreundlichen Lösungen erleichtern und ökonomische
Instrumente wie die steuerliche Abschreibung der energetischen 
Gebäudesanierung nutzen. Ergänzende Bonus-Malus-Regelungen im 
Gebäudebereich und im Verkehrssektor sollten klimafreundliche 
Entscheidungen belohnen und klimaschädliche verteuern. Das gibt 
weitere ökonomische Anreize und fördert den sozialen Ausgleich. 
Schließlich können ordnungspolitische Regelungen in den einzelnen 
Sektoren die CO2-Bepreisung sinnvoll flankieren.
   Klar ist: Eine wirkungsvolle Reform, die klimafreundliche 
Investitionsanreize setzt und gleichzeitig für 
Verteilungsgerechtigkeit sorgt, kann nicht allein mit 
energierechtlichen Veränderungen erreicht werden. Es bedarf des 
Engagements und Austauschs der verschiedensten Politikfelder. Dafür 
ist die Zusammensetzung des Klimakabinetts bereits eine sehr gute 
Grundlage.“
   Zum kompletten Beitrag von Andreas Kuhlmann im Handelsblatt siehe 
http://ots.de/CLxO24
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Dr. Philipp Prein, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-641, Fax: +49 (0)30 66 777-699
E-Mail: presse@dena.de, Internet: www.dena.de
Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell
