Für die Volkswagen AG wird es im Dieselskandal 
immer ungemütlicher. Nachdem bereits eine Vielzahl von Gerichten 
betroffenen Autobesitzern bundesweit Recht gaben, zeigt eine 
aufrüttelnde Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 08.05.2019, 9 0 
7966/18, dass aus dem Dieselskandal ein Dieseljoker werden kann. 
„Dieser ermöglicht es Millionen Betroffenen, im wirtschaftlichen 
Ergebnis den gezahlten Kaufpreis vollständig zurückzuerhalten. 
Einzige Voraussetzung hierfür ist rasches und sorgfältiges Handeln“, 
stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im 
Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner 
Rechtsanwälte heraus, die das Urteil erstritten haben.
   Die Rechtsprechung dreht sich immer mehr zugunsten der vom 
Dieselskandal betroffenen Autobesitzer. Bundesweit geben immer mehr 
Gerichte den Geschädigten Recht. Besonders verbraucherfreundlich ist 
die ständige Rechtsprechung des Landgerichts Nürnberg-Fürth. 
„Faktisch ausnahmslos wird VW in Nürnberg rund um die Manipulationen 
am Motor EA189 zum Schadensersatz verurteilt“, klärt Rechtsanwalt Dr.
Hoffmann auf.
   Grundsätzlich muss die Volkswagen AG den Kaufpreis gegen 
Herausgabe des manipulierten Kfz erstatten. Wie die meisten Gerichte 
zieht auch das LG Nürnberg-Fürth von dem Kaufpreis eine sogenannte 
Nutzungsentschädigung ab. Dies wurde zu Recht kritisiert, weil der 
Autohersteller hierdurch jedenfalls einen Teil der wirtschaftlichen 
Vorteile aus seinem sittenwidrigen Handeln einbehalten darf. 
Andererseits entspricht ein solcher Vorteilsausgleich zu Lasten des 
Geschädigten den rechtlichen Rahmenbedingungen. „Was für den 
Geschädigten gilt, muss jedoch erst Recht ebenso für den Schädiger 
gelten. Auch der Hersteller hat also die Vorteile auszugleichen, die 
ihm verbleiben würden, wenn er lediglich den Kaufpreis zu erstatten 
hätte“, stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann heraus.
   In der durch die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte 
aktuell erstrittenen Entscheidung folgt das LG Nürnberg-Fürth der 
Ansicht der Nürnberger Verbraucherschutzanwälte. Denn auch der 
Gesetzgeber hat dieses Dilemma erkannt und verpflichtet den Schädiger
zum Vorteilsausgleich. So wurde VW zwar zur Rückzahlung des nach 
Abzug von Nutzungsersatz für das Fahrzeug verbleibenden Kaufpreises 
verurteilt.
   „Entscheidend ist jedoch, dass das Gericht unserem Mandanten 
antragsgemäß auch einen Verzinsungsanspruch in Höhe von 4 Prozent aus
dem – vereinfacht gesagt – „Nettokaufpreis“ zugesprochen hat, wobei 
die Verzinsungspflicht bereits mit dem Kaufzeitpunkt eintritt“, 
berichtet der sachbearbeitende Rechtsanwalt Göpfert. Was zunächst 
wenig spektakulär klingt, führt im wirtschaftlichen Ergebnis dazu, 
dass der Kläger sage und schreibe rund 98 Prozent des 
Bruttokaufpreises zurückerhält. Damit ist der VW-Kunde in den letzten
sieben Jahren praktisch kostenlos gefahren.
   Ein solcher Zinsanspruch muss indessen explizit geltend gemacht 
werden. Werden Zinsen nicht beantragt, können sie vom Gericht auch 
nicht zugesprochen werden. Nach dem Kenntnisstand der Kanzlei Dr. 
Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind bereits unzählige, gleichwohl 
als positiv benannte Urteile ohne Verzinsungsansprüche zu Gunsten von
Autobesitzern ergangen, weil ein entsprechender Antrag schlicht 
versäumt wurde.
   „Wir vertreten seit jeher die Ansicht, dass Zinsen auf den 
Kaufpreis geschuldet sind. Diese Ansprüche erreichen leicht mehrere 
tausend Euro und kompensieren damit den Nutzungsersatz häufig 
vollständig“, betont Rechtsanwalt Göpfert. In nicht wenigen Fällen 
übersteigen die Verzinsungsansprüche sogar den Nutzungsersatz. So 
wird aus der Misere faktisch eine profitable Kapitalanlage.
   Nach Auffassung der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte 
unterliegen Schadensersatzansprüche für Fahrzeugbesitzer der Marken 
VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 entgegen 
der allgemeinen Berichterstattung auch nicht einer Verjährung zum 
31.12.2018, sondern frühestens zum 31.12.2019. Geschädigte sollten 
vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung in der Rechtsprechung 
daher ihre Ansprüche zeitnah mit aller Konsequenz verfolgen.
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