Bleibt es bei der Meinung des Landgerichts 
Heilbronn: Kein Tierschutzrecht mehr in deutschen Massentierställen? 
Eine Beschwerde ist jetzt beim Verfassungsgerichtshof des Landes 
Baden-Württemberg anhängig (1 Vb 72/18).
   Der Stallfilmer Jonathan Steinhauser hat gegen seine Verurteilung 
wegen Hausfriedensbruchs im sogenannten »Putenstallprozess« 
Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie stellt vor allem die skandalöse 
Begründung des Urteils des Landgerichts Heilbronn und den 
nachfolgenden »Schweigebeschluss« des Oberlandesgerichts 
nachdrücklich in Frage. Danach wäre künftig jede Form von Schmerz- 
und Leidenszufügung im Bereich der Massentierhaltung erlaubt. Das 
Landgericht Heilbronn glaubt in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 so den
Willen des Gesetzgebers verwirklicht zu sehen, weil »die schlimmen 
Zustände in Massentiermästereien […] wie z.B. bei den Puten 
Federpicken, zu wenig Auslauf, Deformationen aufgrund des großen 
Gewichts, die allgemein bekannte Folge« seien. Diese seien somit 
»zumindest derzeit noch als sozial adäquat« und im 
Spannungsverhältnis zwischen Tierwohl und Nahrungsmittelproduktion 
hinnehmbar. Laut Urteilsbegründung geschehen sie also mit 
»vernünftigem Grund« und damit in Übereinstimmung mit dem 
Tierschutzgesetz.
   Dazu Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert 
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt: »In der sogenannten 
Nutztierhaltung wird laufend gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. 
Das darf nicht aufgelöst werden, indem man die Massentierhaltung zum 
tierschutzrechtsfreien Raum erklärt. Stattdessen brauchen wir endlich
einen funktionierenden Vollzug.«
   Der Tierschützer Jonathan Steinhauser entdeckte und filmte 2015 
zusammen mit zwei Mitstreitern in einem Putenstall in 
Baden-Württemberg schlimme, von Sachverständigen bestätigte Zustände.
Er wurde zunächst vom Landgericht Heilbronn, dann bestätigend vom 
Oberlandesgericht Stuttgart rechtskräftig verurteilt.
   Federführend bei der Verfassungsbeschwerde ist die Albert 
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Gemeinsam mit der 
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz unterstützt sie den Tierschützer 
schon seit längerem mit dem Ziel der Urteilsaufhebung.
   Die Argumentation des Landgerichts Heilbronn hat folgerichtig die 
Auswirkung, dass geltendes Tierschutzrecht in der Massentierhaltung 
nicht angewendet wird und Veterinärämter keinerlei Möglichkeiten der 
Einflussnahme oder Korrektur zum Schutz der Tiere in den 
Mastbetrieben haben. Das setzt das Tierschutzgesetz in weiten Teilen 
außer Kraft und macht es zu einem wirkungslosen Symbolgesetz. Dies 
ist aus tierschützerischer Sicht nicht hinzunehmen. Es widerspricht 
zudem der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der bereits 1987 
entschieden hat, dass das Tierschutzgesetz auch in der 
Massentierhaltung anzuwenden ist (- 2 StR 159/86 -).
   Hier finden sie die Verfassungsbeschwerde zum Nachlesen: 
http://ots.de/czj6Jf
   In der Stuttgarter Zeitung und in den Stuttgarter Nachrichten 
werden mehrseitige Beiträge auf der Basis von Hintergrundgesprächen 
u.a. mit Jonathan Steinhauser veröffentlicht. Der SWR hat heute 
berichtet.
Pressekontakt:
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Mahi Klosterhalfen
Tel.: 030 – 400 54 68 0
presse@albert-schweitzer-stiftung.de
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